{"id":2651,"date":"2023-03-17T09:38:14","date_gmt":"2023-03-17T08:38:14","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=2651"},"modified":"2023-03-17T09:43:29","modified_gmt":"2023-03-17T08:43:29","slug":"nachbarschaftsfrieden-durch-einfriedungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/nachbarschaftsfrieden-durch-einfriedungen\/","title":{"rendered":"<strong>Nachbarschaftsfrieden durch Einfriedungen<\/strong>"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Fr\u00fchling steht an. Herrn und Frau Schweizer zieht es schon bald wieder in den Garten. Doch wie sch\u00fctzt man sich dabei vor den neugierigen Blicken der Nachbarn? Mit einer Gr\u00fcnhecke oder einem modernen Sichtschutz aus Holz? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was ist eigentlich eine Einfriedung?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Als &#8222;Einfriedungen&#8220; (oder auch &#8222;Einfriedigungen&#8220;) werden Anlagen an oder auf einer Grundst\u00fccksgrenze verstanden, welche ein Grundst\u00fcck umschliessen und st\u00f6rende Fremdeinwirkungen verhindern sollen. Gr\u00fcnhecken, Sichtschutzw\u00e4nde, Mauern, Z\u00e4une, Gabionen (Steink\u00f6rbe) und dergleichen stellen also Einfriedungen dar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechtsgebiet: Nachbarrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Schweizer Nachbarrecht ist ein Flickwerk. Es besteht einerseits aus bundesrechtlichen Regelungen, wie den Artikeln 679 und 684 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210), andererseits aber auch aus einer Vielzahl von kantonalen und kommunalen Erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bund statuiert hierbei in erster Linie gutschweizerische Grunds\u00e4tze, wie zum Beispiel die Zur\u00fcckhaltung in Bezug auf \u00fcberm\u00e4ssige Einwirkungen auf ein Nachbarsgrundst\u00fcck (Art. 684 ZGB). Weiter unterscheidet er grunds\u00e4tzlich zwischen &#8222;Grabungen und Bauten&#8220; (Art. 686 ZGB) und &#8222;Anpflanzungen&#8220; (Art. 688 ZGB), \u00fcberl\u00e4sst die konkrete Regelung aber jeweils im gleichen Atemzug den Kantonen. Die Kantone haben dadurch insbesondere die M\u00f6glichkeit, in ihren Einf\u00fchrungsgesetzen zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch entsprechende Regeln aufzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was gilt denn nun im Kanton Basel-Landschaft\u2026<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u2026f\u00fcr Gr\u00fcnhecken?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kanton Basel-Landschaft beispielsweise sieht in seinem Einf\u00fchrungsgesetz zum ZGB (EG ZGB; SGS 211) vor, dass Gr\u00fcnhecken ohne die Zustimmung der Nachbarn nicht n\u00e4her als 60 cm zur Grenze gepflanzt werden d\u00fcrfen und ihre H\u00f6he diesfalls den dreifachen Grenzabstand nicht \u00fcberschreiten darf (\u00a7 130 EG ZGB). Im Abstand von 60 cm zur Grenze sind also in jedem Fall Gr\u00fcnhecken mit einer H\u00f6he von 1.8 m erlaubt. Je gr\u00f6sser der Abstand ist, desto h\u00f6her darf die Hecke sein. Gemessen wird hier jeweils von der Mitte des Stammes. Mit der Zustimmung der Nachbarn darf der Grenzabstand zwar unterschritten werden, allerdings bedarf diese Vereinbarung der \u00f6ffentlichen Beurkundung durch eine basellandschaftliche Notarin oder einen basellandschaftlichen Notar und muss als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden (\u00a7 133 EG ZGB).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u2026f\u00fcr weitere Einfriedungen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche weiteren Einfriedungen verweist das EG ZGB sodann auf das Basellandschaftliche Raumplanungs- und Baugesetz (RBG; SGS 400). Diese Einfriedungen d\u00fcrfen bei einer H\u00f6he von maximal 1.2 m ohne Einwilligung der Nachbarn an (nicht auf!) die gemeinsame Grenze errichtet werden. Gemessen wird die H\u00f6he jeweils vom tieferliegenden Grundst\u00fcck. Mit der schriftlichen Einwilligung der Nachbarn d\u00fcrfen solche Einfriedungen auch auf der Grenze selbst errichtet werden und\/oder eine H\u00f6he von bis zu 2.5 m erreichen (\u00a7 92 RBG). Hier wird also keine Dienstbarkeit und damit auch kein Eintrag im Grundbuch ben\u00f6tigt. Dennoch ist es ratsam, sich dahingehend abzusichern, dass auch allf\u00e4llige Rechtsnachfolger der Nachbarn noch an die schriftliche Vereinbarung gebunden sind; insbesondere, wenn diese eben nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird die H\u00f6he von 2.5 m \u00fcberschritten, gelten die normalen Abstandsvorschriften der Basellandschaftlichen Baugesetzgebung f\u00fcr Nachbargrundst\u00fccke (\u00a7 92 Abs. 3 RBG). Die Einfriedung wird dann also wie ein Geb\u00e4ude behandelt und ihr Bestand muss, sofern sie sich in Grenzn\u00e4he befindet, aller Voraussicht nach \u00fcber eine notariell zu beurkundende und im Grundbuch einzutragende Dienstbarkeit abgesichert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Und wann ben\u00f6tige ich eine Baubewilligung?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gr\u00fcnhecken sind keine Bauten. F\u00fcr sie gilt das kantonale Baugesetz nicht. Entsprechend muss grunds\u00e4tzlich auch keine Baubewilligung f\u00fcr deren Errichtung eingeholt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wann hingegen eine Baubewilligung f\u00fcr anderweitige Einfriedungen ben\u00f6tigt wird, delegiert das kantonale Recht in \u00a7 92 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV; SGS 400.11) an die Gemeinden. Praxisgem\u00e4ss unterliegt die Errichtung von Einfriedungen entlang von Strassen aus Sicherheits\u00fcberlegungen meist der Bewilligungspflicht, wenn diese Einfriedungen eine H\u00f6he von 1.2 m \u00fcberschreiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Allein f\u00fcr den Kanton Basel-Landschaft besteht ein Wildwuchs an Regelungen in Bezug auf die Zul\u00e4ssigkeit der Errichtung von Einfriedungen. In anderen Kantonen sieht es \u00e4hnlich aus. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den \u00dcberblick \u00fcber die rechtlichen Grundlagen zu behalten, den Nachbarschaftsfrieden zu erhalten und den Fortbestand Ihrer Einfriedungen (im Grundbuch oder anderweitig) abzusichern.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Fr\u00fchling steht an. Herrn und Frau Schweizer zieht es schon bald wieder in den Garten. Doch wie sch\u00fctzt man sich dabei vor den neugierigen Blicken der Nachbarn? Mit einer Gr\u00fcnhecke oder einem modernen Sichtschutz aus Holz? Was ist eigentlich eine Einfriedung? Als &#8222;Einfriedungen&#8220; (oder auch &#8222;Einfriedigungen&#8220;) werden Anlagen an oder auf einer Grundst\u00fccksgrenze verstanden, [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":3,"featured_media":2656,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Nachbarschaftsfrieden durch Einfriedungen","_seopress_titles_desc":"Allein f\u00fcr den Kanton Basel-Landschaft besteht ein Wildwuchs an Regelungen in Bezug auf die Zul\u00e4ssigkeit der Errichtung von Einfriedungen. In anderen Kantonen sieht es \u00e4hnlich aus. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den \u00dcberblick \u00fcber die rechtlichen Grundlagen zu behalten, den Nachbarschaftsfrieden zu erhalten und den Fortbestand Ihrer Einfriedungen (im Grundbuch oder anderweitig) abzusichern.","_seopress_robots_index":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[47,48],"class_list":["post-2651","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-lawyers-letter","tag-baurecht","tag-nachbarschaftsfrieden"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2651","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2651"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2651\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2661,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2651\/revisions\/2661"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2656"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2651"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2651"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2651"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}