{"id":2677,"date":"2023-04-18T11:26:53","date_gmt":"2023-04-18T09:26:53","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=2677"},"modified":"2023-04-18T14:14:07","modified_gmt":"2023-04-18T12:14:07","slug":"krank-und-gekuendigt-wie-weiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/krank-und-gekuendigt-wie-weiter\/","title":{"rendered":"Krank und gek\u00fcndigt \u2013 wie weiter?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Im Blogbeitrag vom Dezember 2022 haben wir Sie \u00fcber die Auswirkungen einer krankheitsbedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit auf Ihr Arbeitsverh\u00e4ltnis informiert. Was passiert nun, wenn Sie die K\u00fcndigung erhalten haben und weiterhin krank sind? Welche Versicherungen springen zur Deckung Ihres Lebensbedarfs ein? An was m\u00fcssen Sie alles denken?&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Lohnersatz durch Krankentaggeldversicherung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Falls Ihr ehemaliger Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung f\u00fcr Sie abgeschlossen hat, ist Ihr krankheitsbedingter Erwerbsausfall bei anhaltender Arbeitsunf\u00e4higkeit in den meisten F\u00e4llen w\u00e4hrend maximal 720 oder 730 Tagen versichert. In dieser Zeit erhalten Sie Krankentaggelder, welche Ihnen w\u00e4hrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses vom Arbeitgeber ausbezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Je nach Versicherung ist es m\u00f6glich, dass Sie auch nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses weiterhin Anspruch auf Krankentaggelder haben. In diesem Falle w\u00fcrden Ihnen die Taggelder neu direkt von der Krankentaggeldversicherung ausbezahlt werden. M\u00f6glich ist jedoch auch, dass die Krankentaggeldauszahlungen mit Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses wegfallen. Welcher Fall auf Sie zutrifft, kommt auf die durch den Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung an. Fragen Sie diesbez\u00fcglich direkt bei der Krankentaggeldversicherung Ihres vormaligen Arbeitgebers nach. Falls Sie nicht wissen, ob bzw. wo Ihr ehemaliger Arbeitgeber Sie versichert hat, fordern Sie die entsprechenden Informationen bei ihm an. &nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Falls die Taggeldauszahlungen mit Ihrem Austritt aus dem Betrieb enden und\/oder Sie das Risiko neu eintretender Krankheiten versichern m\u00f6chten, besteht unter Umst\u00e4nden die M\u00f6glichkeit, bei derselben Versicherung in eine Einzelversicherung \u00fcberzutreten und den Lohnausfall weiter zu versichern. Ob, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welchen (meist kurzen) Fristen dies m\u00f6glich ist, bestimmt sich nach den Versicherungsbedingungen. Informieren Sie sich im Idealfall noch w\u00e4hrend der laufenden K\u00fcndigungsfrist bei der Krankentaggeldversicherung \u00fcber die M\u00f6glichkeit eines \u00dcbertritts, die Abschlussfristen, die Pr\u00e4mienh\u00f6hen sowie \u00fcber die versicherten Leistungen und holen Sie Offerten ein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Weiterhin gegen Unf\u00e4lle versichert bleiben:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend Ihrer Anstellung sind Sie grunds\u00e4tzlich bei Ihrem Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunf\u00e4lle versichert. Endet das Arbeitsverh\u00e4ltnis, endet auch der durch den Arbeitgeber abgeschlossene Unfallschutz. Die obligatorische Unfallversicherung endet 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag bzw. der letzten Lohnzahlung. Um Ihren Unfallschutz zu verl\u00e4ngern, besteht die M\u00f6glichkeit, beim Unfallversicherer Ihres ehemaligen Arbeitgebers eine sogenannte Abredeversicherung f\u00fcr bis zu sechs Monate abzuschliessen. Da die Versicherung sp\u00e4testens im Monat nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses abgeschlossen werden muss, informieren Sie sich idealerweise noch w\u00e4hrend der laufenden K\u00fcndigungsfrist bei der Unfallversicherung. Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen auf Nachfrage oder sp\u00e4testens beim Austritt aus dem Betrieb den Namen des Unfallversicherers bekannt. Falls Sie nahtlos in ein neues (Teilzeit-)Arbeitsverh\u00e4ltnis mit Unfallversicherungsschutz \u00fcbertreten oder Arbeitslosentaggelder beziehen, ben\u00f6tigen Sie keine Abredeversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls Sie weder eine Abredeversicherung abschliessen noch sonst wie gegen Unf\u00e4lle versichert sind, empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei Ihrer Krankenkasse gegen Unf\u00e4lle versichern lassen. Dasselbe gilt auch f\u00fcr die Zeit nach Ablauf der Abredeversicherung. Tun Sie dies nicht, kann ein Unfall f\u00fcr Sie sehr teuer werden. Informieren Sie sich fr\u00fchzeitig, damit keine Versicherungsl\u00fccken entstehen. Da die Leistungen einer Unfallversicherung gegen\u00fcber den Leistungen der Krankenversicherung im Falle eines Unfalles vorteilhafter sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Abredeversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechtzeitige Anmeldung bei der Invalidenversicherung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Invalidenversicherung spricht Leistungen im Falle dauernder Arbeitsunf\u00e4higkeit zu.&nbsp; Zeichnet sich eine l\u00e4nger dauernde Arbeitsunf\u00e4higkeit ab, besteht die M\u00f6glichkeit, sich bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons zur Fr\u00fcherfassung zu melden. Die Meldung kann bereits nach einer 30-t\u00e4gigen Arbeitsunf\u00e4higkeit vorgenommen werden, d.h. auch in einem Zeitpunkt, wo man Krankentaggelder erh\u00e4lt. Ziel der Fr\u00fcherfassung ist, m\u00f6glichst bald mit Fachpersonen in Kontakt zu treten, um abzukl\u00e4ren, ob eine Anmeldung bei der IV notwendig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Selbst wenn der Lebensunterhalt aktuell durch allf\u00e4llige Krankentaggelder gesichert ist, empfiehlt es sich bei einer l\u00e4nger dauernden Krankheit, sp\u00e4testens vor Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt der Arbeitsunf\u00e4higkeit eine Anmeldung zum Rentenbezug bei der IV-Stelle zu stellen. Erfolgt die Anmeldung erst nach sechs Monaten, beginnt ein allf\u00e4lliger Rentenanspruch auch erst sp\u00e4ter, was erhebliche Auswirkungen auf die H\u00f6he einer allf\u00e4lligen r\u00fcckwirkenden Rentenauszahlung haben wird. Bei der IV-Anmeldung kann Ihnen die IV-Stelle oder aber auch Ihr Hausarzt behilflich sein. Bei Fragen zur IV steht Ihnen \u00fcberdies auch die AHV\/IV-Zweigstelle Ihrer Wohnsitzgemeinde zur Verf\u00fcgung.&nbsp; &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Lohnersatz durch Arbeitslosentaggelder:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Krankentaggeldauszahlungen enden nach maximal zwei Jahren, manchmal bereits fr\u00fcher. IV-Verfahren k\u00f6nnen l\u00e4nger als zwei Jahre dauern. Wie finanzieren Sie Ihren Unterhalt, wenn Sie keine Krankentaggelder mehr erhalten, die IV aber auch noch nicht \u00fcber eine Rente entschieden hat?<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig zu wissen ist, dass \u2013 falls Sie zu mindestens 20 % in einer leidensangepassten T\u00e4tigkeit arbeitsf\u00e4hig sind \u2013 Sie als vermittlungsf\u00e4hig gelten, womit Sie unter Umst\u00e4nden einen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder haben. Falls ein IV-Verfahren h\u00e4ngig ist, ist die Arbeitslosenversicherung bei einer Anspruchsbejahung verpflichtet, Ihnen das volle Arbeitslosentaggeld vorzuschiessen. Falls Sie einen Teil Ihrer Arbeitsf\u00e4higkeit wiedererlangen, empfehlen wir Ihnen daher, sich so schnell wie m\u00f6glich bei der Arbeitslosenkasse zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sozialhilfe:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn alle Stricke reissen, d.h. Sie weder Kranken- noch Arbeitslosentaggelder erhalten und die IV immer noch nicht \u00fcber Ihren Rentenanspruch entschieden hat, haben Sie die M\u00f6glichkeit, sich beim Sozialamt Ihrer Wohngemeinde zu melden. Dort m\u00fcssen Sie Ihre Einkommens- und Verm\u00f6genssituation offenlegen, woraufhin \u00fcberpr\u00fcft wird, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Versicherungsangelegenheiten sind kompliziert, insbesondere wenn sowohl Privat- als auch Sozialversicherungen im Spiel sind. Gerne beraten wir Sie bei Fragen und unterst\u00fctzen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Anspr\u00fcche.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was passiert, wenn Sie die K\u00fcndigung erhalten haben und weiterhin krank sind? 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Lesen Sie hier mehr dazu.<\/p>","protected":false},"author":3,"featured_media":2448,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Krank und gek\u00fcndigt \u2013 wie weiter?","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[53,51,52],"class_list":["post-2677","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-lawyers-letter","tag-arbeitsunfaehigkeit","tag-krankheit","tag-kuendigung"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2677","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2677"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2677\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2690,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2677\/revisions\/2690"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2448"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2677"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2677"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2677"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}