{"id":2806,"date":"2023-09-27T15:10:56","date_gmt":"2023-09-27T13:10:56","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=2806"},"modified":"2025-08-06T10:55:56","modified_gmt":"2025-08-06T08:55:56","slug":"krypto-clawback","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/krypto-clawback\/","title":{"rendered":"Krypto-Clawback"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"2806\" class=\"elementor elementor-2806\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-75600bec elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"75600bec\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-5c4ad300\" data-id=\"5c4ad300\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7587b510 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7587b510\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Was Nutzer mit Schweizer Wohnsitz wissen m\u00fcssen<\/strong><\/p>\n\n<p>Seit Sommer 2022 haben f\u00fcnf grosse Kryptounternehmen Konkurs angemeldet: Ein Hedgefonds (Three Arrows Capital), zwei Kreditgeber (Celsius und BlockFi), ein Broker (Voyager) und eine B\u00f6rse (FTX). Das Verm\u00f6gen vieler Nutzer ist nun auf diesen Plattformen blockiert und sie werden wahrscheinlich gezwungen sein, den Abschluss des <a href=\"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/leistungen\/betreibungs-und-konkursrecht\/\">Konkursverfahrens<\/a> abzuwarten, bevor sie m\u00f6glicherweise eine Auszahlung erhalten, w\u00e4hrend andere Nutzer in der Lage waren, vor dem Konkurs Abhebungen vorzunehmen. M\u00fcssen solche Nutzer mit Wohnsitz in der Schweiz nun R\u00fcckforderungsklagen \u2013 sog. &#8222;Clawback Claims&#8220; \u2013 nach ausl\u00e4ndischem Konkursrecht bef\u00fcrchten?<\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Clawbacks nach US Bankruptcy Code<\/strong><\/p>\n\n<p>Das US-amerikanische Konkursrecht kennt verschiedene R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche (sog. &#8222;Clawbacks&#8220; oder &#8222;Preference Claims&#8220;); so unter anderem, wenn der Schuldner innert 90 Tagen vor Konkursanmeldung aus seinem Verm\u00f6gen eine \u00dcbertragung an einen Gl\u00e4ubiger macht (soweit ersichtlich ist noch nicht gekl\u00e4rt, ob es sich bei Kryptow\u00e4hrungen \u00fcberhaupt um Verm\u00f6gen des Schuldners oder nicht vielmehr um Verm\u00f6gen des Nutzers handelt).<\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Eine Welle von R\u00fcckforderungsklagen steht bevor<\/strong><\/p>\n\n<p>Bei FTX beispielsweise sollen die Nutzer am Vorabend der Konkursanmeldung rund 5 Milliarden US-Dollar abgezogen haben. Es ist zu erwarten, dass ein erheblicher Teil dieser \u00dcberweisungen Gegenstand von R\u00fcckforderungsklagen sein wird. Es ist daher mit einer regelrechten Welle von R\u00fcckforderungsklagen zu rechnen.<\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Auch Schweizer Nutzer betroffen<\/strong><\/p>\n\n<p>K\u00f6nnen Schweizer Nutzer in den USA auf R\u00fcck\u00fcbertragung eingeklagt werden? In den Nutzungsbedingungen war jeweils eine Klausel enthalten, wonach der Nutzer \u2013 nat\u00fcrlich nicht verhandelbar und alternativlos \u2013 der Wahl von US-Recht und einem US-Gerichtsstand zustimmte. Es ist daher damit zu rechnen, dass auch Schweizer Nutzer in den USA verklagt werden. Dabei beurteilen sich die G\u00fcltigkeit und Tragweite der Gerichtsstandsvereinbarung und Rechtswahl nach US-Recht.<\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Keine Vollstreckbarkeit ausl\u00e4ndischer Entscheide \u00fcber Nutzer mit Schweizer Wohnsitz<\/strong><\/p>\n\n<p>Eine andere Frage ist, ob ein solcher Entscheid in der Schweiz vollstreckt werden k\u00f6nnte. Bis 2019 wurden ausl\u00e4ndische Entscheide \u00fcber R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche (sog. Anfechtungsanspr\u00fcche) in der Schweiz nicht anerkannt und vollstreckbar erkl\u00e4rt. Seit 2019 ist dies zwar m\u00f6glich, allerdings nur, wenn der Nutzer seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz hatte. Mit anderen Worten: Ausl\u00e4ndische Anfechtungsentscheide \u00fcber Schweizer Nutzer sind in der Schweiz nicht vollstreckbar; solche gegen ausl\u00e4ndische Nutzer mit Verm\u00f6gen in der Schweiz demgegen\u00fcber grunds\u00e4tzlich schon. Damit ist auch gesagt, dass das im Ausland belegene Verm\u00f6gen von Schweizer Nutzern dem dortigen Konkursrecht untersteht.<\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Zwingender Gerichtsstand am Wohnsitz des Schweizer Nutzers<\/strong><\/p>\n\n<p>Da ausl\u00e4ndische Anfechtungsentscheide somit in der Schweiz gegen Schweizer Nutzer nicht vollstreckt werden k\u00f6nnen, muss die Anfechtungsklage in der Schweiz erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist ausschliesslich und zwingend. Der Schweizer Nutzer kann also nicht gegen seinen Willen an einem anderen Ort belangt werden. Eine Gerichtsstandsvereinbarung vor Konkurser\u00f6ffnung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n<p>Selbst bei einer vorbehaltlosen Einlassung auf das ausl\u00e4ndische Clawback-Verfahren w\u00e4re mit grosser Wahrscheinlichkeit der ausl\u00e4ndische Anfechtungsentscheid in der Schweiz nicht vollstreckbar. Trotzdem ist dringend zu empfehlen, im ausl\u00e4ndischen Verfahren die Unzust\u00e4ndigkeit des Gerichts zu r\u00fcgen, bevor zur Sache Stellung genommen wird.<\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Klagebefugnis<\/strong><\/p>\n\n<p>Zun\u00e4chst muss der ausl\u00e4ndische Konkursverwalter in der Schweiz ein Gesuch auf Anerkennung des ausl\u00e4ndischen Konkursdekrets stellen. Wird in der Folge in der Schweiz ein sog. Hilfskonkursverfahren durchgef\u00fchrt, so ist f\u00fcr die Anfechtungsklage zun\u00e4chst allein die schweizerische Konkursverwaltung befugt (sog. Klagelegitimation). Verzichtet sie bzw. die Gl\u00e4ubigergesamtheit darauf und l\u00e4sst sich kein Konkursgl\u00e4ubiger die Klagebefugnis abtreten, so ist der ausl\u00e4ndische Konkursverwalter oder ein von ihm erm\u00e4chtigter Konkursgl\u00e4ubiger klagebefugt.<\/p>\n\n<p>Wird allenfalls auf die Durchf\u00fchrung eines Hilfskonkursverfahrens verzichtet, so kann der ausl\u00e4ndische Konkursverwalter \u2013 ohne den erw\u00e4hnten Verzicht abwarten zu m\u00fcssen \u2013 in der Schweiz klagen.<\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Anwendbarkeit Schweizer Rechts<\/strong><\/p>\n\n<p>Im Falle einer Klage vor einem Schweizer Gericht beurteilt sich im Hilfskonkursverfahren nach Schweizer Recht, ob sich der Schuldner (d.h. das Kryptounternehmen) in anfechtbarer Weise seines Verm\u00f6gens entledigt hat. Dies gilt mit grosser Wahrscheinlichkeit auch im Falle des Verzichts auf ein Hilfskonkursverfahren. Der Wortlaut des entsprechenden Gesetzesartikels ist jedoch nicht ganz eindeutig. Nach einer Minderheitsmeinung beurteilt sich die Anfechtbarkeit bei Verzicht auf ein Hilfskonkursverfahren nach dem ausl\u00e4ndischen Konkursrecht (d.h. z.B. der US Bankruptcy Code mit seinen Clawback-Regeln). Hier wird die Praxis Klarheit schaffen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Voraussichtlich keine Anfechtbarkeit nach Schweizer Recht<\/strong><\/p>\n\n<p>Die schweizerische Anfechtungsklage bezweckt die Wiederherstellung des Schuldnerverm\u00f6gens bzw. des Vollstreckungssubstrats. Es muss daher zuerst gekl\u00e4rt werden, ob es sich bei den entzogenen Verm\u00f6genswerten \u00fcberhaupt um Verm\u00f6gen \u2013 also Aktiven \u2013 des Kryptounternehmens handelte. Diese Frage ist soweit ersichtlich noch ungekl\u00e4rt. Nur im Falle schuldnerischen Verm\u00f6gens stellt sich die Frage der Anfechtbarkeit \u00fcberhaupt.<\/p>\n\n<p>Hinzu kommt, dass die anfechtbare Handlung vom Schuldner vorgenommen worden sein muss. Handlungen Dritter ohne Beteiligung des Schuldners sind nach Schweizer Recht nicht anfechtbar. Im Falle einer Anfechtungsklage liesse sich daher einwenden, dass der Bezug der Verm\u00f6genswerte eine Handlung des Nutzers und nicht des Schuldners war.<\/p>\n\n<p>Dieser Blog-Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine unverbindliche Information. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Interessen im Falle einer Anfechtungsklage zu vertreten oder Ihre Situation konkret zu beurteilen.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Sommer 2022 haben f\u00fcnf grosse Kryptounternehmen Konkurs angemeldet. Das Verm\u00f6gen vieler Nutzer ist nun auf diesen Plattformen blockiert. Was tun?<\/p>","protected":false},"author":3,"featured_media":2824,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Krypto-Clawback: Was Nutzer mit Schweizer Wohnsitz wissen m\u00fcssen. ","_seopress_titles_desc":"Seit 2022 haben f\u00fcnf grosse Kryptounternehmen Konkurs angemeldet. Das Verm\u00f6gen vieler Nutzer ist nun auf diesen Plattformen blockiert. Was tun?","_seopress_robots_index":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[63,61,62,64],"class_list":["post-2806","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-lawyers-letter","tag-hedgefonds","tag-krypto-clawback","tag-kryptounternehmen","tag-usa"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2806","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2806"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2806\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3388,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2806\/revisions\/3388"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2824"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2806"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2806"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2806"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}