{"id":2838,"date":"2023-11-13T16:25:17","date_gmt":"2023-11-13T15:25:17","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=2838"},"modified":"2025-08-06T10:55:56","modified_gmt":"2025-08-06T08:55:56","slug":"achtsam-trennen-und-scheiden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/achtsam-trennen-und-scheiden\/","title":{"rendered":"Achtsam Trennen und Scheiden"},"content":{"rendered":"<p>Die Trennung oder Scheidung ist finanziell und emotional achtsam durchf\u00fchrbar. Die Voraussetzung daf\u00fcr ist eine rechtlich sorgf\u00e4ltige Begleitung und Aufkl\u00e4rung der Parteien. Ferner m\u00fcssen die Ehegatten eine Vorstellung vom neuen Leben haben, wer wo mit wem nach der Trennung oder Scheidung lebt und wer welche Aufgaben \u00fcbernimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Viele Paare lassen sich vor der Trennung oder Scheidung beraten und begleiten. Die rechtlichen Inputs helfen, Klarheit \u00fcber die Rechte und Pflichten der Parteien zu schaffen und verhindern so, unn\u00f6tige Ressourcen zu verschwenden. Nachfolgend wird das Vorgehen bei Trennung und Scheidung erkl\u00e4rt, welches zu einem gemeinsamen Vergleich f\u00fchren kann. Sind sich die Parteien nicht einig, so entscheidet das Gericht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Auszug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Trennung bedingt den Auszug eines Ehegatten. Sind minderj\u00e4hrige Kinder vorhanden, so m\u00fcssen sich die Parteien dar\u00fcber einig sein, wer wo mit den Kindern lebt und wie die Besuchs- und Ferienzeiten geregelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Finanzierung des Lebens<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Auszug verbunden ist die Frage der Finanzierung des Lebens der Familienmitglieder. Die Parteien ben\u00f6tigen eine Aufstellung ihrer Lebenskosten und der gemeinsamen Einkommen. Der kinderbetreuende Elternteil sollte ab der obligatorischen Einschulung der Kinder die Erwerbst\u00e4tigkeit zu 50% aufnehmen und zunehmend ausdehnen auf 80% ab dem 12. Altersjahr des j\u00fcngsten Kindes und 100% ab dem 16. Altersjahr des j\u00fcngsten Kindes. Bei geteilter Obhut beider Eltern ist die Erwerbst\u00e4tigkeit anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Separate Berechnung f\u00fcr jedes Familienmitglied<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Lebensbedarf wird f\u00fcr jedes Mitglied der Familie separat berechnet und setzt sich aus dem sogenannten Grundbetrag, Wohnkosten, Krankenkassenpr\u00e4mien, Versicherungen, Transportkosten und Steuern zusammen. Der so ermittelte Lebensbedarf der Familie wird dem gesamten Einkommen gegen\u00fcbergestellt und in einem zweiten Schritt ein allf\u00e4lliger \u00dcberschuss nach grossen und kleinen K\u00f6pfen verteilt. Aus dem \u00dcberschuss werden die weiteren Kosten wie zum Beispiel Hobbies finanziert. Der Unterhalt ist zum Verbrauch bestimmt und es sollten daraus keine Ersparnisse gebildet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>der geb\u00fchrende Unterhalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Lebensbedarf entspricht dem zuletzt gemeinsam gelebten Lebensstandard der Familie und begr\u00fcndet den Anspruch auf den sogenannten \u00abgeb\u00fchrenden Unterhalt\u00bb. Die Berechnung des Unterhalts sollte von der rechtsberatenden Person nur aufgrund der entsprechenden Unterlagen vorgenommen werden. Die gesamte Berechnung wird in der Regel in einer Excel-Tabelle dargestellt, in welcher die zuvor beschriebene zweistufige Berechnungsmethode erfasst wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ausgaben und Einnahmen der Parteien sind meistens bekannt oder m\u00fcssen durch das umfassende Informationsrecht der Parteien gegenseitig mitgeteilt werden. Die Frage der Erwerbst\u00e4tigkeit ist ein h\u00e4ufiger Streitpunkt. Diskussionen \u00fcber die Kinderbelange sind zunehmend. Der Betreuungsanteil eines Elternteils wirkt sich auf den Unterhalt aus. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr achtsame Eltern lohnt es sich nicht, die vorgenannten Konflikte auszutragen, da dies einhergeht mit enormer Ressourcenverschwendung auf Kosten der Kinder.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Scheidung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Anl\u00e4sslich der Scheidung m\u00fcssen die Anspr\u00fcche des nachehelichen Unterhalts, G\u00fcterrechts und Teilung der Pensionskassen berechnet und die Kinderbelange (gemeinsame elterliche Sorge, Obhut, Ferien- und Besuchsrecht, Unterhalt) geregelt &nbsp;werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Pensionskasse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Berechnung der H\u00f6he der w\u00e4hrend der Ehe angesparten Guthaben bei der Pensionskasse\/Freiz\u00fcgigkeitsguthaben k\u00f6nnen die Parteien bei ihrer Pensionskasse direkt anfragen. Die Teilung der Betr\u00e4ge und \u00dcberweisung wird gerichtlich verf\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der nacheheliche Unterhalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der nacheheliche Unterhalt kann auf der Grundlage der Fortsetzung der Aufrechterhaltung des zuletzt gemeinsam gelebten Standards geschuldet sein. Dieser Standard bildet aber auch die Obergrenze des sogenannten geb\u00fchrenden Unterhalts. Nach der Scheidung besteht der Unterhaltsanspruch nur so weit, als die Eigenversorgung nicht oder nicht vollst\u00e4ndig besteht. Sind der Lebensbedarf, die Vorsorgesituation und die Einkommen vor der Trennung bekannt, so ist der nacheheliche Anspruch berechenbar. In vielen F\u00e4llen werden mehrere Phasen gerechnet aufgrund der Ausdehnung der Erwerbst\u00e4tigkeit des kinderbetreuenden Ehegatten. Immer \u00f6fter werden heute aufgrund der hohen Eigenversorgungsquote keine nachehelichen Unterhaltsbeitr\u00e4ge mehr geschuldet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das G\u00fcterrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Schliesslich m\u00fcssen die g\u00fcterrechtlichen Anspr\u00fcche berechnet und liquidiert werden. Die Aufteilung gemeinsamer Konten, \u00dcbernahme oder Verkauf einer Liegenschaft oder Aufteilung von Mobiliar k\u00f6nnen nach einer sorgf\u00e4ltigen Beratung und Berechnung der g\u00fcterrechtlichen Auseinandersetzung problemlos vorgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Frage des nachehelichen Unterhalts und die Aufteilung der ehelichen G\u00fcter sind gesetzlich und in unz\u00e4hligen Gerichtsentscheiden geregelt. Die Umsetzung dieser Regeln bedingen von den Parteien ein gewisses \u00abFairplay\u00bb. Verweigert eine Partei die zumutbare Ausdehnung der Erwerbst\u00e4tigkeit mit gen\u00fcgend Energie, so kann der anrechenbare Lohn geringer ausfallen und wirkt sich auf die Unterhaltsberechnung aus. Wenn die notwendigen Unterlagen zur Berechnung des G\u00fcterrechts nicht oder nicht mehr vorhanden sind, so k\u00f6nnen sich diese Informationsl\u00fccken nachteilig f\u00fcr die ansprechende Partei auswirken.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass aufgekl\u00e4rte Parteien die Trennung und Scheidung mit einer anwaltlichen Beratung entspannter angehen k\u00f6nnen. Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Trennung oder Scheidung, damit Sie sich auf die besten L\u00f6sungen f\u00fcr sich und ihre Familie fokussieren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Trennung oder Scheidung ist finanziell und emotional achtsam durchf\u00fchrbar. 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