{"id":2968,"date":"2024-08-06T18:36:17","date_gmt":"2024-08-06T16:36:17","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=2968"},"modified":"2025-08-06T10:55:56","modified_gmt":"2025-08-06T08:55:56","slug":"neues-sexualstrafrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/neues-sexualstrafrecht\/","title":{"rendered":"Neues Sexualstrafrecht"},"content":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren wurde viel \u00fcber die Revision des Sexualstrafrechts debattiert und verschiedene L\u00f6sungen diskutiert: Braucht es einen \u00abJa = Ja\u00bb-Ansatz oder gen\u00fcgt eine \u00abNein-heisst-Nein\u00bb-Regel? Wann ist von einer Vergewaltigung zu sprechen und was f\u00fcr Handlungen sollen \u00fcberhaupt strafrechtlich verfolgt werden k\u00f6nnen (oder m\u00fcssen)? Nach l\u00e4ngerem Hin und Her trat nun am 1. Juli 2024 das neue Sexualstrafrecht in der Schweiz in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Die Strafbarkeit von sexuellen, unerw\u00fcnschten Handlungen ist ein polarisierendes und heikles Thema. Das Sexualstrafrecht wurde in der Schweiz zwar immer wieder schrittweise angepasst, die letzte gr\u00f6ssere Revision fand jedoch im Jahr 1992 statt. Dass das bis vor kurzem geltende Sexualstrafrecht entsprechend nicht mehr zeitgem\u00e4ss ist, erkl\u00e4rt sich somit praktisch von selbst. Es gen\u00fcgen wenige Stichworte wie Emanzipation, Selbstbestimmtheit, #metoo und LGBTQ+. W\u00e4hrend Schweden ab dem 1. Juli 2018 jeden Geschlechtsverkehr ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung der Beteiligten als Vergewaltigung unter Strafe stellte (\u00abNur Ja heisst Ja\u00bb), konnte in der Schweiz bis zur aktuellen Gesetzes\u00e4nderung nur eine Person des weiblichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung werden. Entsprechend lauter wurden die Rufe nach einer Revision des \u00abKern-Sexualstrafrechts\u00bb. Nach z\u00e4hen Verhandlungen zieht die Schweiz nun (fast) nach und passt die wichtigsten Sexualstraftatbest\u00e4nde nach dem Grundsatz \u00abNein-heisst-Nein\u00bb an. Was dies nun genau bedeutet, fassen wir Ihnen nachstehend zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die wichtigsten \u00c4nderungen ab 1. Juli 2024<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Nein-heisst-Nein<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die wichtigste \u00c4nderung, welche sich durch das ganze neue Sexualstrafrecht zieht, ist die Umsetzung der sogenannten Ablehnungsl\u00f6sung \u00abNein-heisst-Nein\u00bb. Damit geht die Schweiz einen Mittelweg zwischen dem altrechtlichen Sexualstrafrecht, bei welchem es die Anwendung eines N\u00f6tigungsmittel auf Seiten der T\u00e4terschaft und Abwehrhandlungen (ein \u00absich zu Wehr setzen\u00bb) auf der Opferseite ben\u00f6tigte, damit z.B. der Tatbestand der Vergewaltigung erf\u00fcllt war, und der schwedischen nur \u00abJa = Ja\u00bb- L\u00f6sung, bei welcher es f\u00fcr jeden sexuellen Kontakt zuvor einer Zustimmung bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ablehnungsl\u00f6sung bedeutet konkret, dass die Vornahme einer sexuellen Handlung strafrechtlich verfolgt und bestraft wird, wenn das Opfer der T\u00e4terschaft durch Worte oder durch eine Geste zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist und sich die T\u00e4terschaft jedoch \u00fcber diesen vom Opfer ge\u00e4usserten Willen hinwegsetzt. F\u00fcr eine Strafbarkeit gen\u00fcgt es mit anderen Worten, wenn das Opfer entweder ausdr\u00fccklich \u00abnein\u00bb sagt oder z.B. durch Ab-\/Wegdrehen zeigt, dass es die Handlung nicht m\u00f6chte. Hierf\u00fcr wurde einerseits der neue Tatbestand des sexuellen \u00dcbergriffs (Art. 189 Abs. 1 StGB) geschaffen und andererseits die altrechtlichen Tatbest\u00e4nde neu formuliert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anwendung von Gewalt oder psychischem Druck seitens der T\u00e4terschaft wird f\u00fcr die Strafbarkeit also nicht mehr vorausgesetzt. Relevant ist die Anwendung von Gewalt oder psychischem Druck jedoch weiterhin f\u00fcr die rechtliche W\u00fcrdigung, ob der Tatbestand des sexuellen \u00dcbergriffs (Art. 189 Abs. 1 StGB ohne Gewalt), der sexuellen N\u00f6tigung (Art. 189 Abs. 2 StGB mit Gewalt) oder eine Vergewaltigung nach Art. 190 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB vorliegt. Die Tatbest\u00e4nde haben n\u00e4mlich unterschiedliche Strafen zu folgen. So droht bei einer Vergewaltigung unter Anwendung von Gewalt oder psychischem Druck nach Art. 190 Abs. 2 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren, w\u00e4hrend eine Vergewaltigung nach Abs. 1 keine Mindeststrafe und eine H\u00f6chststrafe von \u00abnur\u00bb 5 Jahren vorsieht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Geschlechterneutrale Formulierung Vergewaltigung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Bis zur Gesetzesrevision konnten faktisch nur Frauen Opfer einer Vergewaltigung werden. Nach dem neuen Art. 190 StGB liegt eine Vergewaltigung neu vor, wenn jemand gegen den Willen einer Person den Beischlaf oder eine beischlaf\u00e4hnliche Handlung, die mit dem Eindringen in den K\u00f6rper verbunden ist, an dieser vornimmt oder zu diesem Zweck einen Schockzustand einer Person ausn\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dieser neuen Fassung k\u00f6nnen somit alle Personen unabh\u00e4ngig des Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Problematik Schockzustand<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Bei sexuellen \u00dcbergriffen kommt es oft vor, dass das Opfer sich in einem Schockzustand befindet und sich aufgrund dessen gar nicht erst zu Wehr setzen kann. Da es in einer solchen Situation am klaren \u00abNein\u00bb des Opfers mangelt, w\u00e4re die Vornahme von sexuellen Handlungen am Opfer bei einer strikten Umsetzung der Ablehnungsl\u00f6sung wohl nicht strafrechtlich verfolgbar. Um diesem bekannten Problem Rechnung zu tragen, hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, die Straftatbest\u00e4nde des sexuellen \u00dcbergriffs und der Vergewaltigung zu erg\u00e4nzen und hat auch das Ausn\u00fctzen eines Schockzustandes einer Person zum Zwecke der Vornahme von sexuellen bzw. beischlaf\u00e4hnlichen Handlungen gegen den Willen der Person unter Strafe gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00abSexueller \u00dcbergriff\u00bb insbesondere Stealthing<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Unter Stealthing versteht man das heimliche und nicht einvernehmliche Entfernen eines Kondoms w\u00e4hrend des Geschlechtsverkehrs. Unter altem Recht war dieses Verhalten nicht strafbar. Es bestand mit anderen Worten eine L\u00fccke im Gesetz. Diese L\u00fccke wurde nun mit dem Straftatbestand des sexuellen \u00dcbergriffs geschlossen, welcher jede sexuelle Handlung gegen den ausdr\u00fccklichen Willen der anderen Person unter Strafe stellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem neu umgesetzten \u00abNein-heisst-Nein\u00bb-Prinzip und den weiteren aufgef\u00fchrten \u00c4nderungen wird der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Sexualdelikte ausgedehnt und der Opferschutz verst\u00e4rkt. Dies ist erfreulich. Zu erw\u00e4hnen bleibt jedoch, dass die stets bestehenden Beweisschwierigkeiten bei Vier-Augen-Delikte, wie es Sexualdelikte meistens sind, damit nicht gel\u00f6st werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie jemals Opfer eines Sexualdelikts oder zu Unrecht beschuldigt werden, ist es&nbsp; stets zu empfehlen, schnellstm\u00f6glich die erforderlichen Schritte einzuleiten. Wir helfen Ihnen dabei, sei dies als Opfervertretung oder als Strafverteidigung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren wurde viel \u00fcber die Revision des Sexualstrafrechts debattiert und verschiedene L\u00f6sungen diskutier: Braucht es einen \u00abJa=Ja\u00bb-Ansatz oder gen\u00fcgt eine \u00abNein-heisst-Nein\u00bb-Regel? Wann ist von einer Vergewaltigung zu sprechen und was f\u00fcr Handlungen sollen \u00fcberhaupt strafrechtlich verfolgt werden k\u00f6nnen (oder m\u00fcssen)? <\/p>","protected":false},"author":3,"featured_media":2972,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Neues Sexualstrafrecht","_seopress_titles_desc":"Nein heisst Nein, das neue Schweizer Sexualstrafrecht ab 1. Juli 2024. 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