{"id":728,"date":"2019-02-11T13:08:00","date_gmt":"2019-02-11T12:08:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=728"},"modified":"2022-07-26T21:16:58","modified_gmt":"2022-07-26T19:16:58","slug":"verbesserter-schutz-vor-ungerechtfertigten-betreibungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/verbesserter-schutz-vor-ungerechtfertigten-betreibungen\/","title":{"rendered":"Verbesserter Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00c4nderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes \u2013 worum geht es?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der Schweiz ist es bekanntlich relativ einfach, gegen einen (vermeintlichen) Schuldner eine Betreibung einzuleiten. Der Gl\u00e4ubiger muss dem Betreibungsamt n\u00e4mlich keinerlei Beweise f\u00fcr die geltend gemachte Schuld vorlegen, das Amt \u00fcberpr\u00fcft lediglich, ob die formellen Anforderungen an das Betreibungsbegehren erf\u00fcllt sind. Ist das der Fall, so stellt das Betreibungsamt der betriebenen Person einen Zahlungsbefehl zu.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Automatischer Eintrag im Betreibungsregister \u2013 mit entsprechenden Folgen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig f\u00fchrt das Einleiten der Betreibung automatisch zu einem Eintrag im Betreibungsregister der betriebenen Person, dies unabh\u00e4ngig davon, ob die Schuld tats\u00e4chlich besteht oder die betriebene Person Rechtsvorschlag erhoben hat. Der Eintrag ist w\u00e4hrend 5 Jahren auch f\u00fcr Dritte sichtbar, sofern diese einen entsprechenden Interessennachweis erbringen. Beispielsweise k\u00f6nnen Gesch\u00e4ftspartner oder Banken vorab einen Auszug aus dem Betreibungsregister verlangen, bevor sie eine vertragliche Beziehung eingehen. Besonders h\u00e4ufig ist dieses Vorgehen vor dem Abschluss eines Mietvertrages. Entsprechend kann ein Eintrag im Betreibungsregister negative Folgen f\u00fcr die betriebene Person haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Neu: Verbesserter Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt, welche erm\u00f6glicht, dass eine Person, die ungerechtfertigt betrieben wird, k\u00fcnftig daf\u00fcr sorgen kann, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Gem\u00e4ss dem neuen Artikel 8 Abs. 3 lit. d SchKG hat die betriebene Person neu die M\u00f6glichkeit, nach Ablauf von drei Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls und Erhebung des Rechtsvorschlages beim Betreibungsamt ein Gesuch zu stellen, den Betreibungsregistereintrag f\u00fcr Dritte nicht mehr einsehbar zu machen. Das Betreibungsamt setzt dann der betreibenden Person eine Frist von zwanzig Tagen, innert der diese nachweisen muss, dass sie rechtzeitig ein gerichtliches Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat. Kann sie diesen Nachweis nicht erbringen, wird der Betreibungsregistereintrag Drittpersonen gegen\u00fcber nicht mehr angezeigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geringe Kosten f\u00fcr das Gesuch<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Geb\u00fchr f\u00fcr ein solches Gesuch betr\u00e4gt pauschal 40 Franken. Mit der Bezahlung dieser Geb\u00fchr sind s\u00e4mtliche nachfolgenden Verfahrensschritte sowie alle Auslagen abgegolten. Das ist eine erhebliche Verbesserung. Bisher war (abgesehen vom Einverst\u00e4ndnis des Gl\u00e4ubigers) ein ordentliches und vor allem kostenintensives Gerichtsverfahren zur Bereinigung des Betreibungsregisters erforderlich, das viele Betriebene von einer Klage abgehalten hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sum-Up<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vereinfacht gesagt, kann der Schuldner neu verlangen, dass eine gegen ihn eingeleitete Betreibung f\u00fcr Dritte nicht sichtbar ist, wenn der vermeintliche Gl\u00e4ubiger nicht nachweist, dass er diese rechtzeitig vorantreibt. Mit dieser Gesetzes\u00e4nderung k\u00f6nnen also Sie sich oder Ihr Unternehmen insk\u00fcnftig einfach und kosteng\u00fcnstig gegen die negativen Folgen einer zu Unrecht eingeleiteten Betreibung sch\u00fctzen. Und noch besser: Diese \u201eRechtswohltat\u201c gilt sogar f\u00fcr alte Betreibungen vor dem 1. Januar 2019.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gerne unterst\u00fctzen wir Sie dabei!<\/strong><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00c4nderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes \u2013 worum geht es? In der Schweiz ist es bekanntlich relativ einfach, gegen einen (vermeintlichen) Schuldner eine Betreibung einzuleiten. Der Gl\u00e4ubiger muss dem Betreibungsamt n\u00e4mlich keinerlei Beweise f\u00fcr die geltend gemachte Schuld vorlegen, das Amt \u00fcberpr\u00fcft lediglich, ob die formellen Anforderungen an das Betreibungsbegehren erf\u00fcllt sind. 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