{"id":736,"date":"2019-03-08T08:00:00","date_gmt":"2019-03-08T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=736"},"modified":"2022-07-26T21:24:20","modified_gmt":"2022-07-26T19:24:20","slug":"haftet-der-arbeitgeber-fuer-sexuelle-belaestigung-durch-seine-arbeitnehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/haftet-der-arbeitgeber-fuer-sexuelle-belaestigung-durch-seine-arbeitnehmer\/","title":{"rendered":"Haftet der Arbeitgeber f\u00fcr Sexuelle-Bel\u00e4stigung durch seine Arbeitnehmer?"},"content":{"rendered":"<p>Am Arbeitsplatz wird nicht nur gearbeitet; es werden auch Kontakte gekn\u00fcpft und nicht selten entstehen Freundschaften, Liebesbeziehungen, Flirts oder l\u00e4ngerfristige Partnerschaften. Da bekanntlich nichts f\u00fcr die Ewigkeit ist, gehen diese Beziehungen auch in die Br\u00fcche oder sie entstehen gar nicht erst, da sie nicht auf Gegenseitigkeit beruhen. Kommt es gar zu Bel\u00e4stigungen \u2013 und dies ist oft schneller der Fall, als es dem Normalb\u00fcrger bewusst ist \u2013, stellt sich die Frage, wer haftet. Kann auch der Arbeitgeber haftbar werden?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung bei Bel\u00e4stigung durch Organe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Einerseits haftet der Arbeitgeber, wenn er selbst bel\u00e4stigt; dies ist der Fall, wenn z.B. der Firmenpatron selbst oder \u2013 bei juristischen Personen wie etwa einer AG oder GmbH \u2013 ein Organ (z.B. ein Verwaltungsrat oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer) handelt. Denn die Handlungen von Organen werden direkt der juristischen Person zugerechnet, als h\u00e4tte sie selbst gehandelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung bei Bel\u00e4stigung durch Arbeitnehmer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Andererseits kann der Arbeitgeber aber auch bei Bel\u00e4stigung durch seine Arbeitnehmer haften. Erf\u00e4hrt der Arbeitgeber von Bel\u00e4stigungen am Arbeitsplatz, so ist er zum Treffen von Schutzmassnahmen verpflichtet. Der Arbeitgeber muss intervenieren, indem er z.B. geeignete Weisungen erteilt, versucht zu schlichten, die Arbeit neu verteilt, die betroffene Person umplatziert, Teams neu einteilt, den Bel\u00e4stiger verwarnt oder \u2013 in gravierenden F\u00e4llen \u2013 sogar einen Arbeitnehmer entl\u00e4sst. Tut der Arbeitgeber dies nicht, so verletzt er seine F\u00fcrsorgepflicht und kann als Konsequenz haftbar gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bei sexueller Bel\u00e4stigung besteht Pflicht zur Pr\u00e4vention<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei sexueller Bel\u00e4stigung gen\u00fcgt dies aber nicht. Hier ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, pr\u00e4ventiv Massnahmen zu treffen, die zur Verhinderung sexueller Bel\u00e4stigungen erfahrungsgem\u00e4ss notwendig und angemessen sowie nicht unzumutbar sind. Solche Massnahmen k\u00f6nnen z.B. in der Einrichtung einer Meldestelle oder in der Sensibilisierung der Arbeitnehmer durch Abgabe eines Merkblattes bestehen. Kann der Arbeitgeber im Falle einer sexuellen Bel\u00e4stigung nicht beweisen, diese Pflicht erf\u00fcllt zu haben, droht ihm eine Strafzahlung an das Opfer von bis zu sechs Monatsl\u00f6hnen (berechnet nach dem schweizerischen Durchschnittslohn).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung auch bei Bel\u00e4stigung in der Freizeit?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich braucht es f\u00fcr die Haftbarkeit des Arbeitgebers einen sogenannten \u00abArbeitsplatzbezug\u00bb. Ist dieser beim Feierabendbier unter Arbeitskollegen oder bei der B\u00fcro-Laufgruppe \u00fcber Mittag noch gegeben? Man neigt zu einem Nein. Es gibt jedoch Gerichtsentscheide, die sehr weit gehen und den Arbeitsplatzbezug und damit die Haftung des Arbeitgebers sogar bejahen, wenn durch die Bel\u00e4stigung die Arbeitsleistung f\u00fcr das Opfer erschwert wird. Davon sei z.B. auszugehen, wenn der Bel\u00e4stiger ein Vorgesetzter oder Arbeitskollege ist und mit dem Opfer eng zusammenarbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es gen\u00fcgt somit nicht in jedem Fall, erst nach Kenntnis einer Bel\u00e4stigung einzuschreiten. Im Falle von sexueller Bel\u00e4stigung muss der Arbeitgeber Pr\u00e4ventivmassnahmen treffen. Der Arbeitnehmer sollte daher Bel\u00e4stigungen zeitnah dem Arbeitgeber mitteilen. Stehen Bel\u00e4stigungsvorw\u00fcrfe im Raum, ist der Arbeitgeber gut beraten, den Sachverhalt m\u00f6glichst schnell abzukl\u00e4ren und n\u00f6tigenfalls Massnahmen zu ergreifen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerne unterst\u00fctzen wir Sie dabei!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Arbeitsplatz wird nicht nur gearbeitet; es werden auch Kontakte gekn\u00fcpft und nicht selten entstehen Freundschaften, Liebesbeziehungen, Flirts oder l\u00e4ngerfristige Partnerschaften. 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