{"id":776,"date":"2019-10-08T09:00:00","date_gmt":"2019-10-08T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=776"},"modified":"2022-07-27T20:18:12","modified_gmt":"2022-07-27T18:18:12","slug":"elternkonflikt-in-der-trennung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/elternkonflikt-in-der-trennung\/","title":{"rendered":"Elternkonflikt in der Trennung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00abElternkonflikt in der Trennung\u00bb<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Trennen sich Eltern, so m\u00fcssen gewisse Themen geregelt werden. Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wo wohnen die Kinder, wie werden die Besuchs-und Ferienrechte geregelt und wer muss wieviel Unterhalt bezahlen (ZGB 176).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Elternkonflikt in der Trennung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In vielen Familien ist schnell klar, wer auszieht. Auch der neue kompliziert zu berechnende Kinderunterhalt wird ebenfalls erstaunlich gut akzeptiert. Daf\u00fcr wird vermehrt um die Betreuung der Kinder gek\u00e4mpft. Pl\u00f6tzlich wollen beide Eltern die Kinder in einem vorher nie ge\u00fcbten Ausmass betreuen. Oft wird dem ausgezogenen Elternteil der Besuch der Kinder eigenm\u00e4chtig \u00fcber Wochen verwehrt. Darauf reagiert der andere Elternteil verst\u00e4ndlicherweise oft nicht freundlich, was den Konflikt erst richtig anheizt. In der Folge solidarisieren sich die Kinder mit einem Elternteil. Die kindliche Ablehnung des anderen Elternteils n\u00e4hrt Spekulationen \u00fcber das sch\u00e4digende Verhalten des Konfliktpartners und der Fall landet beim Gericht.<\/p>\n\n\n\n<p>Tatsache ist, dass der Elternkonflikt der Entwicklung des Kindes erheblich schaden kann. Je j\u00fcnger die Kinder, desto fataler ist eine Sistierung des Besuchsrechts. Auf der Basis dieser Forschungshintergr\u00fcnde bieten die Gerichte heute innovative Unterst\u00fctzung an, welche die Eltern zwingen, ihre Konflikte abzubauen und angeleitet L\u00f6sungen zu finden.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachfolgend werden die Angebote zur Intervention bei Elternkonflikte in der Trennung vorgestellt, mit Fokus auf den Kanton Basel-Stadt. Der Eheschutzrichter hat die Kompetenz, bei der Regelung des Getrenntlebens im Hinblick auf die minderj\u00e4hrigen Kinder die n\u00f6tigen Massnahmen zu treffen (ZGB 307). Insbesondere kann eine \u00abangeordnete Beratung\u00bb und \/ oder der Besuch des Kurses \u00abKind im Blick\u00bb verf\u00fcgt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Angeordnete Beratung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sind die Parteien in hohem Mass zerstritten und k\u00f6nnen sich \u00fcber die Kinderbelange nicht einigen, so wird die sogenannte \u00abangeordnete Beratung\u00bb beim Kinder-und Jugenddienst (KJD) verf\u00fcgt. Dieses Interventionsinstrument erm\u00f6glicht, blockierte Prozesse anzugehen und innert kurzer Zeit mit Hilfe von Dritten (Fachperson) tragf\u00e4hige Ergebnisse mit Fokus auf die betroffenen Kinder zu erarbeiten. Die Eltern werden vom Gericht verpflichtet an der Beratung teilzunehmen. Die Beratung ist systematisch immer gleich aufgebaut. Innert drei Monaten finden rund 5 Sitzungen statt mit Gespr\u00e4chen aller beteiligten Familienmitglieder. Das Gericht terminiert die R\u00fcckmeldung und erteilt den Auftrag an die KJD. Es wird gleichzeitig eine 2. Gerichtsverhandlung angesetzt. Falls sich die Eltern im Rahmen der angeordneten Beratung \u00fcber alle offenen Punkte einigen k\u00f6nnen, so reicht die Fachperson die Vereinbarung dem Gericht ein und die 2. Verhandlung wird hinf\u00e4llig. Sofern sich die Eltern nicht einigen oder nur teilweise, so findet die 2. Gerichtsverhandlung statt. Die Fachperson ist an der Verhandlung ebenfalls anwesend und wird dem Richter eine Empfehlung m\u00fcndlich abgeben. Anschliessend wird nach Anh\u00f6rung der Eltern in der Sache entschieden. Es kann eine Weiterf\u00fchrung der angeordneten Beratung erfolgen, Einholung eines Berichts oder Anordnung eines Gutachtens im Hinblick auf die autoritative Verf\u00fcgung des Kinderkontakts.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kinder im Blick &#8211; ich, wir, unser Kind<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere Massnahme des Eheschutzrichters bei streitenden Eltern ist die Anordnung des Besuchs des Kurses \u00abKinder im Blick\u00bb (<a href=\"http:\/\/www.kinderimblick.ch\/\">www.kinderimblick.ch<\/a>) f\u00fcr beide Eltern. Der Kurs umfasst 6 Einheiten \u00e0 3 Stunden und wird in gemischt-geschlechtlichen Gruppen \u00e0 8 Teilnehmer und je 2 Trainern gleichzeitig in jeweils 2 Gruppen durchgef\u00fchrt. Beide Eltern m\u00fcssen getrennt, jedoch zur selben Zeit eine Gruppe besuchen. Inhalt der Einheiten bilden Kurzvortr\u00e4ge, Trainerdemonstrationen als Positiv- oder Negativ-Modell sowie \u00dcbungen mit den Eltern. Es sollen Selbsterfahrungen, Erfahrungsaustausch und Rollenspiele gemacht werden. Inhaltlicher Schwerpunkt bilden das \u00abich, wir und unser Kind\u00bb. Der Kurs sensibilisier die Eltern f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse der Kinder und verbessert das Wohlbefinden der Eltern. Die Kosten belaufen sich dank Subventionen derzeit auf CHF 150.00 pro Teilnehmer. Die Kurse k\u00f6nnen auch ohne richterliche Anordnung besucht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Fazit und die L\u00f6sungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich feststellen, dass die autoritative Verf\u00fcgung einer Besuchsregelung nur zur Anwendung kommt, wenn die richterlich angeordnete Hilfe zur Selbsthilfe nicht m\u00f6glich ist oder keinen Erfolg erzielte.<\/p>\n\n\n\n<p>Je h\u00f6her der Elternkonflikt eskaliert ist und je l\u00e4nger dieser dauert, desto weniger erfolgreich ist eine der beschriebenen richterlichen Interventionsoptionen. Die Motivation der beteiligten Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte ist dabei nicht zu untersch\u00e4tzen. In jedem Rechtsgebiet und erst recht im Familienrecht muss der Klient seinem Anwalt vertrauen, damit eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gegenanwalt und dem Richter m\u00f6glich ist. So kann ein uneinsichtiger Elternteil oft mit Hilfe des Anwalts und dem Richter wieder zur Vernunft kommen. In Konflikten betreffend die Betreuung der Kinder gibt es im Streit keinen Gewinner und nur einen Verlierer &#8211; das Kind. Die richterliche Verpflichtung der Eltern die Selbstverantwortung den Kindern gegen\u00fcber als Familie wahrzunehmen ist eine begr\u00fcssenswerte Entwicklung im Familienrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerne vertreten wir Ihre Interessen in Familienprozessen und verhelfen zu angemessenen L\u00f6sungen im Hinblick auf die Regelung des Getrenntlebens.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00abElternkonflikt in der Trennung\u00bb Trennen sich Eltern, so m\u00fcssen gewisse Themen geregelt werden. Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wo wohnen die Kinder, wie werden die Besuchs-und Ferienrechte geregelt und wer muss wieviel Unterhalt bezahlen (ZGB 176). Der Elternkonflikt in der Trennung In vielen Familien ist schnell klar, wer auszieht. 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