{"id":806,"date":"2020-03-23T12:13:00","date_gmt":"2020-03-23T11:13:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=806"},"modified":"2022-07-27T20:35:57","modified_gmt":"2022-07-27T18:35:57","slug":"beurkunden-in-covid-19-zeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/beurkunden-in-covid-19-zeiten\/","title":{"rendered":"Beurkunden in COVID-19 Zeiten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aktuelle Situation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bis vor kurzem fand die Beurkundung von Dokumenten normalerweise in einem pers\u00f6nlichen Termin statt. Je nach den Umst\u00e4nden gingen der eigentlichen Beurkundung weitere Gespr\u00e4che vor, in deren Rahmen der Wille der Parteien festgestellt wurde, L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten aufgezeigt und deren Auswirkungen besprochen werden konnten. Auf elektronischem Weg fand in der Regel lediglich die \u00dcbermittlung der Entw\u00fcrfe statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Waldmann Petitpierre sind wir allerdings schon seit l\u00e4ngerem in der Lage, weite Teile dieses Prozesses ohne pers\u00f6nliche Pr\u00e4senz vorzunehmen. Die technischen Voraussetzungen daf\u00fcr sind bei uns seit Jahren schon implementiert. \u00dcblich ist dies bislang aber nur im gesch\u00e4ftlichen Bereich, namentlich wenn die Beteiligten weit weg von Basel wohnen.<\/p>\n\n\n\n<p>In der heutigen Situation, in der Social Distancing von gr\u00f6sster Wichtigkeit ist, um die Pandemie zu stoppen, bieten wir dies soweit als m\u00f6glich aber allen Kunden an. Wir k\u00f6nnen ihre Bed\u00fcrfnisse in telefonischen Besprechungen oder via Skype besprechen und alsdann wie gewohnt den Entwurf elektronisch zustellen. In der Folge k\u00f6nnen an einem zweiten Ferntermin diese Entw\u00fcrfe finalisiert und Ihre Fragen zum Inhalt der Urkunde beantwortet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Unterzeichnung der Urkunde ist auf digitalem Weg unter der heute noch geltenden Rechtslage leider nicht m\u00f6glich. Die Digitalisierung der Juristerei hinkt in der Schweiz gegen\u00fcber der internationalen Entwicklung erschreckend hinterher. Dies l\u00e4sst sich kurzfristig leider nicht \u00e4ndern. Der Entwurf des Bundesgesetzes \u00fcber die elektronische \u00f6ffentliche Urkunde ist zwar geplant, aber noch nicht einmal in der Vernehmlassung.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir k\u00f6nnen einen pers\u00f6nlichen Termin gleichwohl vermeiden, indem Sie eine Vollmacht auf eine Liste von Personen unseres Vertrauens ausstellen. Die Unterzeichnung erfolgt alsdann auf dem Kantonsgebiet des Notariates unter Beobachtung aller Sicherheitsbestimmungen des Bundes (Abstand, Desinfektion, maximal 5 Personen anwesend etc.) zu pers\u00f6nlichen Kontakten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grenzen der Fernbeurkundung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr bestimmte Vorg\u00e4ngen k\u00f6nnen wir dieses Vorgehen aufgrund der gesetzlichen Lage nicht anbieten:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Beschl\u00fcsse der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung von Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung oder Verwaltungsr\u00e4ten von Aktiengesellschaften sind nur im Protokollverfahren bei pers\u00f6nlicher Anwesenheit der f\u00fcr den Beschluss jeweils erforderlichen Mindestzahl der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung\/des Verwaltungsrates zul\u00e4ssig. F\u00fcr diese Organe verlangt die Rechtsprechung einhellig pers\u00f6nliches Handeln. Dies betrifft aber nur Kapitalerh\u00f6hungs- und \u2013herabsetzungsbeschl\u00fcsse. Alle anderen Protokolle der Organe von GmbH und AG bed\u00fcrfen nicht der \u00f6ffentlichen Beurkundung und k\u00f6nnen somit einfach schriftlich protokolliert und alsdann per Post versandt werden.<\/li><li>Ehevertr\u00e4ge, Testamente, Erbvertr\u00e4ge und Vorsorgeauftr\u00e4ge sind sogenannt h\u00f6chstpers\u00f6nliche Gesch\u00e4fte. Diese k\u00f6nnen nur in gleichzeitiger Anwesenheit von Kunde und NotarIn durchgef\u00fchrt werden. Immerhin besteht bei Testamenten und Vorsorgeauftr\u00e4gen die M\u00f6glichkeit, die von uns aufgesetzten Dokumente selber handschriftlich zu Papier zu bringen. F\u00fcr Ehe- und Erbvertr\u00e4ge hingegen besteht keine solche M\u00f6glichkeit.<\/li><li>Wir sind verpflichtet die Identit\u00e4t der Parteien festzustellen. Wenn wir uns von Ihrer Identit\u00e4t nicht anderweitig \u00fcberzeugen k\u00f6nnen, ist eine Fernbeurkundung nicht m\u00f6glich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Haben Sie notarielle Gesch\u00e4fte zu beurkunden, so ist dies auch unter den aktuellen, erschwerten Bedingungen zumeist m\u00f6glich. Kontaktieren Sie uns einfach und wir beraten Sie, welches Vorgehen in Ihrem Fall in Frage kommt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktuelle Situation Bis vor kurzem fand die Beurkundung von Dokumenten normalerweise in einem pers\u00f6nlichen Termin statt. Je nach den Umst\u00e4nden gingen der eigentlichen Beurkundung weitere Gespr\u00e4che vor, in deren Rahmen der Wille der Parteien festgestellt wurde, L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten aufgezeigt und deren Auswirkungen besprochen werden konnten. 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