{"id":810,"date":"2020-03-30T10:46:00","date_gmt":"2020-03-30T08:46:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=810"},"modified":"2022-07-27T20:38:28","modified_gmt":"2022-07-27T18:38:28","slug":"corona-krise-und-geschaeftliche-vertraege-wer-traegt-das-risiko","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/corona-krise-und-geschaeftliche-vertraege-wer-traegt-das-risiko\/","title":{"rendered":"Corona-Krise und gesch\u00e4ftliche Vertr\u00e4ge \u2013 wer tr\u00e4gt das Risiko?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vertr\u00e4ge und Force Majeure-Klauseln<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Liefervertrag Maschine: Der Lieferant erh\u00e4lt die ben\u00f6tigten Bauteile aus China zur Zeit nicht und kann eine Maschine deshalb nicht zum vereinbarten Termin liefern. Der Vertrag enth\u00e4lt eine \u00abForce Majeure\u00bb-Klausel. Haftet der Lieferant f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Verz\u00f6gerung entstehen? Kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten und eine andere Maschine beschaffen?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Bauteilbeschaffung liegt grunds\u00e4tzlich in der \u00abRisikosph\u00e4re\u00bb des Lieferanten. Er k\u00f6nnte sich ja durch mehrfache Quellen oder Lagerhaltung absichern. Es ist daher entscheidend, wie die Force Majeure-Klausel formuliert ist. Es kann auch eine Rolle spielen, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. So sieht zum Beispiel das UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommen (CISG) Regelungen \u00fcber Force Majeure vor, selbst wenn der Vertrag keine Klausel enth\u00e4lt. Allerdings wird das CISG sehr h\u00e4ufig in den Vertr\u00e4gen ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Force Majeure-Klauseln k\u00f6nnen ganz unterschiedlich formuliert sein, enthalten aber in der Regel eine Liste von Ereignissen, die als Force Majeure anzusehen sind. Pandemien und beh\u00f6rdliche Massnahmen werden oft, aber nicht immer aufgelistet. Die Liste kann abschliessend formuliert sein oder bloss Beispiele nennen. Die Force Majeure-Klauseln sehen zudem oft vor, dass der Vertrag nach einer gewissen Zeit (z.B. nach 1-3 Monaten) aufgel\u00f6st werden kann, wenn das Force Majeure-Ereignis dann immer noch andauert. Die Anrufung der Force Majeure-Klausel hat also auch ihre Risiken. Andererseits verpflichtet die Force Majeure-Klausel oft dazu, die Situation umgehend anzuzeigen, ansonsten das Recht erlischt, sich auf die Klausel zu berufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vertr\u00e4ge ohne Force Majeure-Klausel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Grossh\u00e4ndler G. hat sich die exklusiven Import- und Vertriebsrechte f\u00fcr die Schweiz f\u00fcr das beliebte Erfrischungsgetr\u00e4nk E. gesichert. Der Vertrag sieht vor, dass G. jedes Jahr gewisse Mindestmengen verkaufen muss. Sonst kann der Vertrag gek\u00fcndigt werden. Wegen der Schliessung von Restaurants und der Absage von Veranstaltungen ist bereits jetzt absehbar, dass G. die (ohnehin schon hoch gesteckten) Verkaufsziele im Jahr 2020 nicht erreichen wird. Es ist Schweizer Recht anwendbar. Kann G. sich auf Force Majeure berufen, um die K\u00fcndigung zu verhindern? Und was gilt umgekehrt, wenn E. in Lieferschwierigkeiten ger\u00e4t?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>H\u00f6here Gewalt ist im Schweizer Obligationenrecht (OR) nicht ausdr\u00fccklich geregelt. Vertr\u00e4ge sind grunds\u00e4tzlich zu erf\u00fcllen (<em>pacta sunt servanda<\/em>).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsprechung versteht H\u00f6here Gewalt als ein Ereignis, welches aussergew\u00f6hnlich, nicht vorhersehbar und unerwartet ist. Zudem muss es ausserhalb der Kontrolle der Parteien liegen und darf nicht durch Sorgfalt oder Vorkehrungen vermeidbar sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Pandemie d\u00fcrfte zwar grunds\u00e4tzlich als H\u00f6here Gewalt zu werten sein. Ebenso k\u00f6nnen wohl die beh\u00f6rdlichen Anordnungen zur (allgemeinen) Schliessung von Betrieben als H\u00f6here Gewalt verstanden werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings kann H\u00f6here Gewalt nicht einfach als allgemeine Entschuldigung jeder Leistungsst\u00f6rung herangezogen werden. Die Pandemie an sich verhindert ja viele vertragliche Leistungen (und insbesondere die Zahlung von Geld) nicht. Der Betroffene m\u00fcsste schon einen direkten Zusammenhang darstellen k\u00f6nnen. Die beh\u00f6rdliche Anordnung ist unter Umst\u00e4nden hingegen direkt wirksam. Jedenfalls scheint das bei einem Coiffeur-Salon, der unmittelbar wegen der Notverordnungen des Bundes schliessen muss, gegen\u00fcber den Kunden unmittelbar einleuchtend. In den meisten Vertragsverh\u00e4ltnissen muss jedoch genauer gekl\u00e4rt werden, ob dem betroffenen Unternehmen die Vertragsverletzung nicht als \u00abGesch\u00e4ftsrisiko\u00bb zugerechnet werden muss. Dies gilt insbesondere, wo Vorkehren wie Notbetrieb, Haltung eines Zwischenlagers, alternative Einkaufs- oder Verkaufskan\u00e4le etc. m\u00f6glich w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die sog. \u00abUnm\u00f6glichkeit\u00bb<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Geburtstagsfeier: Ein Geburtstagsessen mit mehreren G\u00e4sten im Restaurant muss abgesagt werden, da das Restaurant aufgrund beh\u00f6rdlicher Anordnung (COVID-19 Verordnung 2) schliessen muss.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Laut Art. 119 OR gilt eine Forderung als erloschen, wenn die Leistung durch Umst\u00e4nde, die der Schuldner nicht zu verantworten hat, unm\u00f6glich geworden ist. Der Wirt kann sich somit wohl auf Unm\u00f6glichkeit der Leistung gem\u00e4ss Artikel 119 OR berufen. Zu beachten ist allerdings, dass bei zweiseitigen Vertr\u00e4gen die Gegenforderung ebenfalls verloren ist und bereits Empfangene Leistungen zur\u00fcckzuerstatten sind, d.h. der Wirt verliert dann aber auch seinen Anspruch auf Bezahlung, was unbefriedigend ist, wenn dem Wirt bereits Kosten f\u00fcr den Einkauf etc. entstanden sind. Und umgekehrt kann es ja auch sein, dass je nach Anzahl G\u00e4ste das Fest gar nicht mehr abgehalten werden darf. Insgesamt, auch wegen der st\u00e4ndig \u00e4ndernden Vorschriften, ist Art. 119 OR nicht unbedingt eine befriedigende L\u00f6sung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Weitere F\u00e4lle<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gerade kleine und kleinste Unternehmen sind stark von den Schliessungen und den damit verbundenen wirtschaftlichen Ausf\u00e4llen betroffen. Daher wird gegenw\u00e4rtig insbesondere die Pflicht zur Bezahlung des Mietzinses f\u00fcr Gesch\u00e4ftsmieten diskutiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Reduktion oder Aussetzung der Mietzinszahlung wegen beh\u00f6rdlich angeordneter, allgemeiner Schliessung von Gesch\u00e4ftslokalen ist von Gesetz und Rechtsprechung nicht vorgesehen. Einbr\u00fcche im Gesch\u00e4ftsbetrieb sind ja&nbsp;<em>das<\/em>&nbsp;Unternehmerrisiko schlechthin, und die Zahlung von Geld ist \u2013 zumindest in der gegenw\u00e4rtigen Situation \u2013 durchaus m\u00f6glich. Andererseits verliert z.B. eine Bar ihren Zweck f\u00fcr die Dauer der Schliessung praktisch v\u00f6llig und hat damit aus der Sicht des Mieters einen gravierenden Mangel. Es ist gibt also f\u00fcr beide Extrempositionen, d.h. \u00abGesch\u00e4ftsausfall ist Unternehmerrisiko\u00bb gegen\u00fcber \u00abunbenutzbare Mietsache\u00bb, triftige Gr\u00fcnde.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings l\u00e4sst das Beispiel mit der Bar auch durchblicken, dass je nach Verwendungszweck des Mietobjekts (z.B. Laden mit Lager oder mit B\u00fcros) eine teilweise oder alternative Nutzung durchaus weiterhin m\u00f6glich ist. Die Schwere des Mangels der Mietsache (sofern man einen Mangel annimmt) ist also von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beispiele Zeigen, dass die vertraglichen und gesetzlichen L\u00f6sungen in vielen F\u00e4llen nicht klar sind oder zu unbefriedigenden Ergebnissen f\u00fchren. Es ist ratsam, seine rechtliche Situation abzukl\u00e4ren um zu wissen, woran man ist. Gleichermassen gilt es aber auch, in &nbsp;Gesch\u00e4ftsbeziehungen kaufm\u00e4nnische, l\u00e4ngerfristige \u00dcberlegungen einfliessen zu lassen und das Gespr\u00e4ch mit dem Vertragspartner zu suchen. In einer Krise wie dieser k\u00f6nnen Gesch\u00e4ftsbeziehungen gemeinsam gest\u00e4rkt oder im Alleingang ruiniert werden. Beides liegt weitgehend in unserer Hand.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir helfen Ihnen gerne, durch diese schwierige Zeit zu man\u00f6vrieren!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vertr\u00e4ge und Force Majeure-Klauseln Liefervertrag Maschine: Der Lieferant erh\u00e4lt die ben\u00f6tigten Bauteile aus China zur Zeit nicht und kann eine Maschine deshalb nicht zum vereinbarten Termin liefern. Der Vertrag enth\u00e4lt eine \u00abForce Majeure\u00bb-Klausel. Haftet der Lieferant f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Verz\u00f6gerung entstehen? Kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten und eine andere Maschine beschaffen? 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