{"id":831,"date":"2020-07-04T15:51:00","date_gmt":"2020-07-04T13:51:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=831"},"modified":"2022-07-27T21:12:08","modified_gmt":"2022-07-27T19:12:08","slug":"der-tod-eines-ehegatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/der-tod-eines-ehegatten\/","title":{"rendered":"Der Tod eines Ehegatten"},"content":{"rendered":"<p>Arthur (Asher) Miller hat sein ber\u00fchmtes Drama \u00abTod eines Handlungsreisenden (Death of a Salesman)\u00bb geschrieben und wurde weltber\u00fchmt. Ein anerkannter amerikanischer Schriftsteller, der mit 33 Jahren den Pulitzerpreis erhielt, in Europa vielleicht besser bekannt als einer der Ehem\u00e4nner von Marylin Monroe. Ich m\u00f6chte Arthur Miller hier nicht konkurrenzieren. Der Tod eines Ehegatten ist immer eine schlimme Situation, die viel Emotionen ausl\u00f6st. Hier k\u00f6nnen Juristen nur als Mitmenschen helfen. Anders im wirtschaftlichen Bereich, bei der Frage, wer erh\u00e4lt wieviel.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei gilt immer, dass Vorsicht besser ist als Nachsicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das eheliche Verm\u00f6gen und der Nachlass<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Damit wir feststellen k\u00f6nnen, was es zu erben gilt, m\u00fcssen wir erst einmal wissen, was der Nachlass ist. Normalerweise denken die Ehegatten zu Lebzeiten nicht an \u00abmein\u00bb und \u00absein\u00bb oder \u00abihr\u00bb Verm\u00f6gen, sondern an das \u00abeheliche\u00bb Verm\u00f6gen. Mit dem Tod eines Ehegatten \u00e4ndert sich die Situation v\u00f6llig. Pl\u00f6tzlich ist wichtig, welches Verm\u00f6gen der Ehefrau und welches Verm\u00f6gen dem Ehemann zuzuschreiben ist. Der Nachlass ist ein Teil des ehelichen Verm\u00f6gens und nicht umgekehrt. Vorab m\u00fcssen wir das eheliche Verm\u00f6gen in das Verm\u00f6gen des Ehemannes und das Verm\u00f6gen der Ehefrau aufteilen. Wir, die Juristen, reden hier von der g\u00fcterrechtlichen Auseinandersetzung. Das ist kein erbrechtlicher Vorgang, sondern steht ausserhalb des Erbrechts als (erste) Konsequenz der Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten. Das Schweizer Eherecht kennt drei G\u00fcterst\u00e4nde, drei wirtschaftliche Ordnungen, die f\u00fcr die Ehe und deren Aufl\u00f6sung gelten, n\u00e4mlich die Errungenschaftsbeteiligung, die G\u00fctergemeinschaft und die G\u00fctertrennung. Die Errungenschaftsbeteiligung, auch der ordentliche G\u00fcterstand genannt, ist der G\u00fcterstand, den man hat, wen man \u00abnichts\u00bb hat. Damit meinen wir nicht, dass jemand verm\u00f6genslos ist, sondern dass dieser G\u00fcterstand immer dann gilt, wenn sich die Eheleute nicht f\u00fcr einen anderen G\u00fcterstand entschlossen haben, wenn sie also keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, der einen andern G\u00fcterstand begr\u00fcndet. Bei der Errungenschaftsbeteiligung unterscheiden wir zwischen dem eingebrachten Gut und der Errungenschaft eines jeden Ehegatten. Zum eingebrachten Gut geh\u00f6rt alles, was ein Ehegatte in die Ehe einbringt, also im Zeitpunkt des Eheabschlusses bereits hat sowie alles, was er w\u00e4hrend der Ehe unentgeltlich erwirbt. Zudem geh\u00f6ren zum eingebrachten Gut die pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nde, die nur diesem Ehegatten dienen. Das, was ein Ehegatte w\u00e4hrend der Ehe anspart, ist Errungenschaft. Am Ende der Ehe erh\u00e4lt jeder Ehegatte sein eingebrachtes Gut und die H\u00e4lfte der beiden positiven Errungenschaften. Eine negative Errungenschaft wird nicht \u00fcbertragen. Stirbt ein Ehegatte, so wird sein Anteil zum Nachlass, an dem der andere Ehegatte als Erbe \u2013 neben den anderen Miterben \u2013 beteiligt ist. Die G\u00fctergemeinschaft k\u00f6nnen wir uns wie einen Eintopf vorstellen: Alles geh\u00f6rt beiden Ehegatten und am Ende der Ehe wird das Gesamtgut entsprechend dem Ehevertrag geteilt. Die G\u00fctertrennung ist das Gegenteil der G\u00fctergemeinschaft \u2013 &nbsp;am besten k\u00f6nnen wir G\u00fctertrennung mit dem Stichwort \u00abgetrennte Kasse\u00bb umschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zusammenspiel von G\u00fcterrecht und Erbrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Ehevertrag und der letztwilligen Verf\u00fcgung er\u00f6ffnen sich uns viele M\u00f6glichkeiten der Gestaltung des Nachlasses. Pflichtteilsgesch\u00fctzt sind zurzeit neben dem Ehepartner auch die Eltern und die Nachkommen. Das Erbrecht soll allerdings bald ge\u00e4ndert werden. Das Vernehmlassungsverfahren ist seit mehr als einem Jahr abgeschlossen. Das Pflichtteilsrecht der Eltern soll ganz wegfallen, das Pflichtteilsrecht der Nachkommen soll reduziert werden. Allerdings ist noch nicht absehbar, wann die Revision des Erbrechts kommt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eingetragene Partnerschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die rechtliche Mechanik in der eingetragenen Partnerschaft ist die gleiche wie bei der Ehe. Erst muss das Nachlassverm\u00f6gen ausgeschieden werden, dann kann bestimmt werden, wer was erbt. Im Gegensatz zur Ehe gilt allerdings der G\u00fcterstand der G\u00fctertrennung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Vereinbarung der Errungenschaftsbeteiligung ist m\u00f6glich, hingegen nicht die G\u00fctergemeinschaft.&nbsp; Die Anzahl der zul\u00e4ssigen G\u00fcterst\u00e4nde ist somit beschr\u00e4nkt, jedoch sind auch hier immer noch kreative L\u00f6sungen zur Nachlassgestaltung m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Wollen Sie sich hierzu beraten lassen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verf\u00fcgung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arthur (Asher) Miller hat sein ber\u00fchmtes Drama \u00abTod eines Handlungsreisenden (Death of a Salesman)\u00bb geschrieben und wurde weltber\u00fchmt. Ein anerkannter amerikanischer Schriftsteller, der mit 33 Jahren den Pulitzerpreis erhielt, in Europa vielleicht besser bekannt als einer der Ehem\u00e4nner von Marylin Monroe. Ich m\u00f6chte Arthur Miller hier nicht konkurrenzieren. 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