{"id":859,"date":"2021-01-06T11:23:00","date_gmt":"2021-01-06T10:23:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=859"},"modified":"2022-07-27T21:38:18","modified_gmt":"2022-07-27T19:38:18","slug":"bvg-revision-per-01-01-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/bvg-revision-per-01-01-2021\/","title":{"rendered":"BVG Revision per 01.01.2021"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Revision des Gesetzes \u00fcber die berufliche Vorsorge (BVG) ist per 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung ist die&nbsp;freiwillige Weiterversicherung&nbsp;bei erfolgter und arbeitgeberseitiger K\u00fcndigung<em>.<\/em>&nbsp;Wer im Alter von 58 und sp\u00e4ter seine Anstellung verliert, kann sich neu weiterhin bei der bestehenden Pensionskasse versichern lassen. Somit wird der versicherten Person neu erm\u00f6glicht, bei der Pensionierung zwischen Rente und Kapitalbezug zu w\u00e4hlen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bisherige Lage<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Angestellte, die ihre Arbeitsstelle verloren haben, konnten bisher ihr Alterskapital nicht als Rente beziehen. Das Kapital wurde bis zu einem allf\u00e4llig erneuten Stellenantritt oder bis zur ordentlichen Pensionierung auf ein Freiz\u00fcgigkeitskonto \u00fcberwiesen und musste zwingend in Kapitalform bezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Vorsorgeeinrichtungen stand es fakultativ offen, reglementarisch die vorzeitige Pensionierung (Art.&nbsp;13 BVG) und \/ oder die freiwillige Weiterversicherung bei Stellenaufgabe (Art.&nbsp;47 BVG) vorzusehen. Bei einer entsprechenden vorzeitigen Pensionierung wurden indessen die Altersrenten empfindlich gek\u00fcrzt. Die freiwillige Weiterversicherung wiederum wurde von den regionalen Aufsichtsbeh\u00f6rden in der Regel zeitlich auf zwei Jahre beschr\u00e4nkt. Die Versicherten waren zudem darauf angewiesen, dass ihre Vorsorgeeinrichtung diese Leistungen \u00fcberhaupt anbot.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>BVG Revision per 1.1.2021<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Revision des BVG bringt nun wichtige Neuerungen mit sich. Zwar ist die Revision erst per 1. Januar 2021 in Kraft getreten, doch hat das Parlament im Rahmen der Beratungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen, dass auch Sachverhalte, die nach dem 31. Juli 2020 eingetreten sind, unter die Anwendbarkeit der Revision fallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies bedeutet, dass Angestellte, die nach Vollendung des&nbsp;<em>58. Altersjahres<\/em>&nbsp;(ab dem 31. Juli 2020) aufgrund einer&nbsp;<em>arbeitgeberseitigen K\u00fcndigung<\/em>&nbsp;aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden sind bzw. ausscheiden, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 die Weiterf\u00fchrung ihrer Versicherung nach Art.&nbsp;47a BVG beantragen k\u00f6nnen, womit deren Rechtsstellung wesentlich verbessert wird, zumal sie nicht gezwungen werden, eine (gek\u00fcrzte) Vorbezugsrente oder das Kapital bei Ausscheiden aus dem Anstellungsverh\u00e4ltnis zu w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorsorgeleistungen bleiben nunmehr auf&nbsp;<em>entsprechenden Antrag<\/em>&nbsp;<em>der angestellten<\/em>&nbsp;<em>Person&nbsp;<\/em>erhalten, wobei sie jederzeit die Beendigung der freiwilligen Versicherung verlangen kann. Beim Antritt einer neuen Stelle oder beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters endet indessen die Versicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die weiterhin&nbsp;<em>freiwillig versicherten Angestellten<\/em>&nbsp;m\u00fcssen indessen die&nbsp;<em>Beitr\u00e4ge vollst\u00e4ndig selbst bezahlen<\/em>, also auch die Beitr\u00e4ge, die bisher vom Arbeitgeber \u00fcbernommen wurden. Zwingend ist jedoch nur die Entrichtung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Risikoversicherung (also f\u00fcr die F\u00e4lle von Tod und Invalidit\u00e4t) sowie die Verwaltungskosten. Freiwillig kann die versicherte Person auch die Sparbeitr\u00e4ge (dann indessen zwingend die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge) weiterhin \u00e4ufnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4ss Art.&nbsp;8 Abs. 2 FZG m\u00fcssen die Vorsorgeeinrichtungen bei Austritt die Versicherten darauf hinweisen, wie der Vorsorgeschutz erhalten werden kann. Die Versicherten sind insbesondere darauf aufmerksam zu machen, wie diese den Vorsorgeschutz f\u00fcr den Todes- und Invalidit\u00e4tsfall beibehalten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Vorteile<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese neue Option bringt f\u00fcr die Angestellten wesentliche Vorteile mit sich, namentlich:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Sie bleiben bei Tod und Invalidit\u00e4t weiterhin im Rahmen des BVG versichert;<\/li><li>Sie erhalten weiterhin den im Bereich des BVG h\u00f6heren Zins auf das bestehende Alterskapital;<\/li><li>Sie k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge von den Steuern abziehen;<\/li><li>Sie k\u00f6nnen bei Pensionierung zwischen Rente und Kapital w\u00e4hlen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Haben Sie Fragen rund um die berufliche Vorsorge oder die Pensionierung? Wir beraten Sie gerne pers\u00f6nlich.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Revision des Gesetzes \u00fcber die berufliche Vorsorge (BVG) ist per 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung ist die&nbsp;freiwillige Weiterversicherung&nbsp;bei erfolgter und arbeitgeberseitiger K\u00fcndigung.&nbsp;Wer im Alter von 58 und sp\u00e4ter seine Anstellung verliert, kann sich neu weiterhin bei der bestehenden Pensionskasse versichern lassen. Somit wird der versicherten Person neu erm\u00f6glicht, bei der [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":861,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"BVG Revision per 01.01.2021","_seopress_titles_desc":"Die Revision des Gesetzes \u00fcber die berufliche Vorsorge (BVG) ist per 1. Januar 2021 in Kraft getreten.","_seopress_robots_index":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-859","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-lawyers-letter"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/859","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=859"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/859\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":863,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/859\/revisions\/863"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/861"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=859"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=859"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=859"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}