{"id":934,"date":"2022-07-04T16:21:00","date_gmt":"2022-07-04T14:21:00","guid":{"rendered":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/?p=934"},"modified":"2022-07-28T08:04:01","modified_gmt":"2022-07-28T06:04:01","slug":"vom-coronavirus-zum-reisefieber-das-wichtigste-in-kuerze-damit-ihre-reiselust-nicht-zum-reisefrust-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/vom-coronavirus-zum-reisefieber-das-wichtigste-in-kuerze-damit-ihre-reiselust-nicht-zum-reisefrust-wird\/","title":{"rendered":"Vom Coronavirus zum \u00abReisefieber\u00bb \u2013 das Wichtigste in K\u00fcrze, damit Ihre Reiselust nicht zum Reisefrust wird"},"content":{"rendered":"<p>In den letzten zwei Jahren waren die (Sommer-)Ferienziele gepr\u00e4gt von allgegenw\u00e4rtigen S\u00e4tzen wie&nbsp;<em>\u00abFerien in der Schweiz\u00bb&nbsp;<\/em>oder&nbsp;<em>\u00abBleiben Sie zu Hause\u00bb<\/em>. Die Nachfrage nach Fl\u00fcgen zu weit entfernten Traumdestinationen brach \u2013 gezwungenermassen \u2013 fast komplett ein. Die Folgen davon waren nebst Reduktion der Angebote und Flottenverkleinerungen insbesondere auch damit einhergehende Entlassungen. Nun scheint vor allem dieser Abbau des Personalbestandes der geplanten Reise einen Strich durch die Rechnung zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unz\u00e4hlige Fl\u00fcge wurden gebucht, die ersehnten Sommerferien stehen vor der T\u00fcr, die Koffer sind gepackt. Es k\u00f6nnte losgehen.&nbsp;<em>K\u00f6nnte<\/em>. Die Reisebranche scheint jedoch mit der riesigen Nachfrage nicht gerechnet zu haben und kurzfristig nicht in der Lage zu sein, den Ansturm zu bew\u00e4ltigen. Die Meldungen, wonach geplante Fl\u00fcge aufgrund fehlenden Personals verschoben oder gar komplett gestrichen werden m\u00fcssen, nehmen nicht ab. Auf die Schnelle neues Personal einzustellen und einzuarbeiten, ist auch keine Option. Was bedeutet nun dieser Mangel an Personal f\u00fcr Sie und Ihre Ferien?<\/p>\n\n\n\n<p>Damit Sie f\u00fcr allf\u00e4llige b\u00f6se \u00dcberraschungen gewappnet sind und nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben, erhalten Sie in unserem Newsletter einen \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und die Anspr\u00fcche, die Sie gest\u00fctzt darauf haben.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">READY FOR TAKE OFF\u2026ODER EBEN NICHT \u2013 WAS STEHT MIR ZU?<\/h4>\n\n\n\n<p>Ausgangslage: Sie haben Ihren Flug gebucht und z\u00e4hlen die Tage, bis Sie endlich abheben k\u00f6nnen. Da kommt pl\u00f6tzlich die Meldung der Fluggesellschaft: Ihre geplante Reise bzw. Ihr gebuchter Flug kann nicht wie geplant durchgef\u00fchrt werden. Was nun? Wie so oft, kommt es darauf an\u2026<\/p>\n\n\n\n<p>\u2026Es kommt darauf an, auf welche rechtliche Grundlage Sie Ihre Anspr\u00fcche st\u00fctzen k\u00f6nnen. Hier die wichtigsten:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">EU-FLUGGASTRECHTE-VERORDNUNG:<\/h4>\n\n\n\n<p>Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist auch in der Schweiz anwendbar. Sie gilt bei Fl\u00fcgen innerhalb der EU sowie bei jeglichen Fl\u00fcgen aus der EU heraus oder in die EU herein, sofern bei letztgenanntem der Flug durch eine EU Fluggesellschaft durchgef\u00fchrt wird. Wobei die Schweiz (und die Swiss) in dieser Hinsicht unter \u00abEU\u00bb fallen. Haben Sie also keine anderweitigen Versicherungen abgeschlossen und handelt es sich nicht um eine Pauschalreise, so gew\u00e4hrt Ihnen die EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Mindest-Versicherungsschutz und nennt die Anspr\u00fcche, die Ihnen zustehen. Welche das sein k\u00f6nnen, erfahren Sie weiter unten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">PAUSCHALREISEGESETZ (PAURG):<\/h4>\n\n\n\n<p>Das Pauschalreisegesetz kommt zur Anwendung, wenn zwei Dienstleistungen (Bef\u00f6rderung, Unterbringung oder andere touristische Dienstleistungen, die einen wichtigen Teil der Reise ausmachen) als Gesamtpaket zu einem Gesamtpreis angeboten und gebucht werden und sodann l\u00e4nger als 24 Stunden dauern oder eine \u00dcbernachtung beinhalten (Art. 1 PauRG). Haben Sie also eine solche Pauschalreise gebucht, so muss f\u00fcr Ihre Anspr\u00fcche das Pauschalreisegesetz konsultiert werden. Mehr dazu gleich unten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">REISEVERSICHERUNG ODER BEDINGUNGEN DES REISEANBIETERS \/ FLUGGESELLSCHAFT:<\/h4>\n\n\n\n<p>Reiseversicherungen gibt es inzwischen fast wie Sand am Meer: darunter fallen z.B. Annullationskosten-, Reiseunfall- oder R\u00fccktransportversicherungen. Haben Sie eine solche Reise-Versicherung abgeschlossen (das ist unter Umst\u00e4nden auch bereits bei Bezahlung mit einer Kreditkarte der Fall), so sind die Versicherungspolice sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen f\u00fcr Ihre Anspruchsgrundlage- und Umfang heranzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Immer wie mehr Fluggesellschaften haben inzwischen eigene Allgemeine Bedingungen erlassen, welchen Sie Ihre allf\u00e4lligen Anspr\u00fcche entnehmen und in Erfahrung bringen k\u00f6nnen, wie und wo Sie diese geltend machen m\u00fcssen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Steht fest, auf welche rechtliche Grundlage Sie Ihre Anspr\u00fcche st\u00fctzen k\u00f6nnen, so ist diese entsprechend heranzuziehen. F\u00fcr die weitere Bestimmung, was f\u00fcr Rechte und Anspr\u00fcche Sie haben\u2026<\/p>\n\n\n\n<p>&#8230;kommt es darauf an, um was f\u00fcr eine \u00abSt\u00f6rung\u00bb es sich handelt: Annullierung, Nichtbef\u00f6rderung oder Versp\u00e4tung?<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">EU-FLUGGASTRECHTE-VERORDNUNG:<\/h4>\n\n\n\n<p><em>Annullierung<\/em><em>:&nbsp;<\/em>Bei einer Annullation des Fluges haben Sie grunds\u00e4tzlich Anspruch auf entweder R\u00fcckerstattung der Ticketkosten oder auf eine anderweitige Bef\u00f6rderung zum Endziel zu \u00e4hnlichen Bedingungen wie der urspr\u00fcnglich geplante Flug. Zus\u00e4tzlich zu dieser Wahloption gew\u00e4hrt Ihnen die Verordnung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sofern der Flug weniger als 14 Tage vor Reiseantritt annulliert worden ist. Die H\u00f6he der Ausgleichszahlung h\u00e4ngt sodann von verschiedenen weiteren Faktoren, wie z.B. der Dauer und Strecke der Reise ab. Weitere Voraussetzung f\u00fcr Ausrichtung einer Ausgleichszahlung ist, dass Ihnen keine Ersatzbef\u00f6rderung zu \u00e4hnlichen Bedingungen angeboten worden ist (f\u00fcr die genauen Details wird auf Art. 5 und Art 7 EU-Fluggastrechte-Verordnung verwiesen). Schliesslich wird auch keine Ausgleichszahlung ausgerichtet, wenn die Annullation auf aussergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde, wie z.B. Unwetter, Streik, h\u00f6here Gewalt etc. zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Sodann haben Sie je nachdem Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie z.B. Verkostung und Unterkunft (Art. 5 und Art. 9 EU-Fluggastrechte-Verordnung).<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u00dcberbuchung \/ Nichtbef\u00f6rderung:<\/em>&nbsp;K\u00f6nnen Sie Ihren Flug nicht antreten, weil dieser \u00fcberbucht worden ist, so haben Sie ebenfalls Anspruch auf entweder R\u00fcckerstattung der Kosten oder anderweitige Bef\u00f6rderung zu \u00e4hnlichen Bedingungen, auf Ausgleichs- sowie auf Betreuungsleistung. In Bezug auf die Ausgleichsleistung ist darauf hinzuweisen, dass Airlines das Recht haben, die Ausgleichszahlung zu halbieren, sofern sich die Ankunftszeit je nach Flug nicht erheblich verz\u00f6gert, z.B. um nicht mehr als zwei Stunden bei einem Kurzstreckenflug.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Versp\u00e4tung:<\/em>&nbsp;Kommt es zu Verz\u00f6gerungen, so haben Sie in erster Linie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Essen und Trinken. Der Umfang der Betreuungsleistung bestimmt sich dabei nach Dauer der Versp\u00e4tung sowie nach Flugstrecke (Art. 6 und Art. 9 EU-Fluggastrechte-Verordnung). Bei krassen Versp\u00e4tungen (Flug z.B. erst am n\u00e4chsten Tag) kommt Ihnen sodann wiederum das Recht zu, die Ticketkosten zur\u00fcckerstattet zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere betreffend allf\u00e4lligem Anspruch auf Ausgleichszahlung, deren H\u00f6he sowie auf Betreuungsleistungen und deren Umfang empfiehlt es sich, die Verordnung sehr genau zu lesen, da bereits kleinste Unterschiede in zeitlicher oder \u00f6rtlicher Hinsicht ausschlaggebend daf\u00fcr sein k\u00f6nnen, ob \u00fcberhaupt und was f\u00fcr ein Anspruch Ihnen zusteht.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">PAUSCHALREISEGESETZ:<\/h4>\n\n\n\n<p><em>Annullierung:<\/em>&nbsp;Wird Ihre Pauschalreise annulliert, so haben Sie gest\u00fctzt auf das Pauschalreisegesetz wahlweise Anspruch auf entweder Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder h\u00f6herwertigen Pauschalreise, auf Teilnahme an einer anderen minderwertigen Pauschalreise sowie gleichzeitiger R\u00fcckerstattung des Preisunterschieds oder auf schnellst m\u00f6gliche R\u00fcckerstattung aller bezahlten Betr\u00e4ge (Art. 11 und Art. 10 PauRG). Zus\u00e4tzlich dazu k\u00f6nne Sie im Falle des Nichterf\u00fcllens des Vertrages Schadenersatz geltend machen. Ausgenommen, die Annullierung erfolgte, weil die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise notwendige Mindestanzahl Teilnehmer nicht erreicht worden ist oder wenn die Annullation auf h\u00f6here Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, wobei \u00dcberbuchung im Sinne des Pauschalreisegesetzes nicht als h\u00f6here Gewalt gilt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Wesentliche Vertrags\u00e4nderung:<\/em>&nbsp;Das PauRG sieht f\u00fcr den Fall, dass vor Reiseantritt eine wesentliche \u00c4nderung des Vertrages vorliegt, die M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Konsumenten vor, entsch\u00e4digungslos vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und wahlweise entweder R\u00fcckerstattung aller gezahlten Betr\u00e4ge zu verlangen oder an einer anderen, gleichwertigen Reise teilzunehmen (Art. 8 und 10 PauRG). Wie auch bei Annullierung der Reise hat der Konsument sodann das Recht, Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung des Vertrages geltend zu machen (Art. 10 Abs. 4 und Art. 14 PauRG). Wichtig dabei ist, dass der festgestellte Mangel durch den Konsumenten so schnell als m\u00f6glich zu beanstanden und am besten schriftlich zu melden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiter ist im Zusammenhang mit dem PauRG wichtig zu wissen, dass von den gesetzlichen Bestimmungen nur zu Gunsten des Konsumenten abgewichen werden kann und dies auch nur dort, wo es das Gesetz ausdr\u00fccklich zul\u00e4sst. Sollte also ein Reiseanbieter Ihre Anspr\u00fcche mit der Begr\u00fcndung ablehnen, dass diese ausgeschlossen worden seien, so pr\u00fcfen Sie unbedingt, ob eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung zu Ihrem Nachteil getroffen worden ist und ob eine Abweichung vom Gesetz in diesem Fall \u00fcberhaupt zul\u00e4ssig war.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">REISEVERSICHERUNG UND ANBIETER:<\/h4>\n\n\n\n<p>Da es eine Vielzahl von verschiedenen Arten von Reiseversicherungen sowie Anbietern mit jeweils unterschiedlichen Gesch\u00e4fts- und Versicherungsbedingungen gibt, kann hier nicht auf die einzelnen eingegangen werden. Um Ihre Anspr\u00fcche und deren Umfang zu kennen, ist bei Vorhandensein einer Reiseschutzsversicherung als erstes Ihre Police zu studieren und vor allem auch in den anzuwendenden Bedingungen nachzulesen, welche F\u00e4lle versichert und welche explizit ausgeschlossen worden sind. Die Ausschl\u00fcsse sind meist umfangreicher als gedacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Kennen Sie Ihre Anspr\u00fcche und deren Umfang, so gilt es nun, diese auch geltend zu machen. Je nach Anbieter und Situation kann dies ein m\u00fchsames und langwieriges Unterfangen sein. Gerne unterst\u00fctzen wir Sie dabei, indem wir Ihre Anspr\u00fcche abkl\u00e4ren und f\u00fcr Sie durchsetzen, damit Sie Ihre Ferien geniessen k\u00f6nnen und sich nicht mit \u00abKleingedrucktem\u00bb, Telefonbeantwortern und Ausreden herumschlagen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei weiteren Fragen steht unser Team sehr gerne zur Verf\u00fcgung:&nbsp;<a href=\"https:\/\/lawyers.ycomm.ch\/en\/basel.html\/\">Kontaktieren Sie uns jetzt<\/a>!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten zwei Jahren waren die (Sommer-)Ferienziele gepr\u00e4gt von allgegenw\u00e4rtigen S\u00e4tzen wie&nbsp;\u00abFerien in der Schweiz\u00bb&nbsp;oder&nbsp;\u00abBleiben Sie zu Hause\u00bb. 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